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Die Aufteilung Deutschlands in die vier Besatzungszonen führte dazu, dass sich - mit Ausnahme des Bischofssitzes Meißen und Berlin - alle Bischofssitze außerhalb des Territoriums der SBZ befanden. Die Einheit der Bistümer sollte gewahrt bleiben, die seelsorgerische Betreuung in den Jurisdiktionsbezirken sollte aber ebenfalls abgesichert werden. Dazu mussten Befugnisse auf Geistliche in diesen Gebieten übertragen werden.
Die Alliierten stuften die Kirchen als antifaschistisch ein. Zwar wurde dies von der Sowjetregierung und der SMAD nicht explizit formuliert, kann aber aus den entsprechenden Handlungsweisen, wie zum Beispiel der Rückgabe der von den Nationalsozialisten beschlagnahmten Gebäude der katholischen Kirche, abgeleitet werden. Des Weiteren wurden die Kirchen in der SBZ in ihrer Stellung als Körperschaften öffentlichen Rechts belassen. Die Caritas in der SBZ wurde als einzige im gesamten Ostblock nicht aufgelöst. Ausschlaggebend dafür war sicher die vorausgegangene religionspolitische Planung der Alliierten, ferner die Rolle der caritativen Einrichtungen in der Zeit der NS-Diktatur und schließlich die Nachkriegsnot, die es nicht zuließ, soziale Einrichtungen, insbesondere Krankenhäuser, nur wegen ihrer konfessionellen Trägerschaft zu schließen.120 Der SMAD war die wichtige Rolle, die die kirchlichen Einrichtungen beim Aufbau des sozialen Lebens spielen würden, bewusst. Die Orden konnten seit der Besetzung wieder freier arbeiten.
„Durch die Besetzung unserer Zone durch die Rote Armee ist die Bedrückung der römisch-katholischen Orden, die diese durch den Faschismus erlitten haben, beendet worden. Auf Anordnung des Oberkommandos der Roten Armee ist in dem ganzen Okkupationsgebiet den katholischen Kirchen und ihren Orden ihre Freiheit wiedergegeben worden. Diese Freiheit wurde durch die Potsdamer Beschlüsse bestätigt.“ |
Obwohl die SMAD am Anfang „erstaunlich wenig Vorbehalte“123gegenüber den Repräsentanten der katholischen Kirche zeigte und auch die Demokratisierung des politischen Lebens „Grund zur Hoffnung“124 bot, verschärfte sich die politische Lage alsbald.125
Bedeutsam für die Zeit der Sowjetischen Besatzungszone und richtungweisend für spätere Verhandlungen war 1947 der Runderlass von Kardinal Preysing, in dem er „dem Klerus äußerste Zurückhaltung bzgl. politischer Erklärungen vorschrieb.“126 Diese Vorschrift wurde später durch Bischof Wilhelm Weskamm und Julius Kardinal Döpfner auf die gesamte DDR übertragen.127 Damit begründete sich die Zurückhaltung der katholischen Kirche bei Verhandlungen mit den staatlichen Stellen der sozialistischen Machthaber.
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Vor 1945 bestanden bereits sieben katholische Krankenpflegeschulen auf dem Gebiet der späteren SBZ: die Krankenpflegeschulen an den Krankenhäusern St. Hedwig (Berlin), St. Antonius (Berlin-Friedrichshagen), St. Josef (Potsdam), St. Elisabeth (Halle), St. Barbara (Halle), St. Nepomuk (Erfurt) und an der Krankenheilanstalt der Barmherzigen Schwestern (Heiligenstadt). Durch einen Befehl der Besatzungsmacht wurden in der sowjetisch besetzten Zone nach dem Zweiten Weltkrieg alle Krankenpflegeschulen, also auch die oben genannten, aufgelöst.128
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„Die Abteilungen Gesundheitswesen der Landesregierungen bzw. Landesgesundheitsämter erhielten den Auftrag, Ausbildungsstätten neu zu errichten. Auch die Krankenpflegeschulen an Krankenhäusern religiöser Gemeinschaften waren davon betroffen.“ |
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Nach Genehmigung durch die beauftragten Stellen konnten die Krankenpflegeschulen der sieben ausbildenden katholischen Krankenhäuser mit der Ausbildung von Krankenschwestern/-pflegern fortfahren. Die zuständigen Stellen behielten sich das Kontrollrecht vor. Allerdings bekam die katholische Kirche weniger Ausbildungsplätze bewilligt, als nötig gewesen wären.130
Für das Gebiet der sowjetischen Besatzungszone erließ die Deutsche Zentralverwaltung für Gesundheitswesen (DZVG) zum 1. Juli 1946 eine Verordnung über die berufsmäßige Ausübung der Krankenpflege (Krankenpflegeverordnung)131 und eine Prüfungsverordnung für Krankenpflegepersonen, außerdem gab die DZVG bereits zum 1. Januar 1946 das Einheitlich zugelassene Programm des Lehrplans für Krankenpflegeschulen heraus. Diese Erlasse waren von nun an verbindlich für alle Krankenpflegeschulen. Das Mindestalter von 18 Jahren für die Aufnahme in die Krankenpflegeausbildung wurde beibehalten, neu war eine obere Altersgrenze für die Zulassung von 33 Jahren. Über die Aufnahme entschied ab jetzt eine Aufnahmekommission.
„Die Aufnahme- Kommission setzt sich wie folgt zusammen: 1. Der Leiter des Stadtgesundheitsamtes als dem Vertreter der Abteilung Gesundheitswesen der Provinzialverwaltung, 2. der jeweilige Direktor der Anstalt, 3. die jeweilige Lehrschwester der Schule, 4. ein Vertreter des Provinzialausschusses öffentlicher Betriebe beim F.D.G.B.“ |
Dieser Aufnahmeausschuss prüfte besonders die politische Eignung der Bewerber.
„Bei dieser Prüfung sind die Bestimmungen über die Reinigung und Freihaltung der Heilhilfsberufe von nazistischen Elementen und die sonstigen politischen Vorschriften über die Entnazifizierung zu beachten. Ehemalige Mitglieder der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen dürfen nicht zugelassen werden. Auch dürfen nicht zugelassen werden ehemalige aktive Mitglieder der HJ, des BDM und anderer nazistischer politischer, militärischer und hilfsmilitärischer Organisationen.“ |
Die Krankenpflegeausbildung dauerte jetzt 2 Jahre, der Umfang der theoretischen Stunden betrug 400 Stunden. Unterrichtet wurde: 1. Lehre vom Bau und von der Verrichtung des menschlichen Körpers (Anatomie und Physiologie); 2. Gesundheitslehre; 3. Krankheitslehre, 4. Beobachtung Krankenpflege; 5. Wundbehandlung und Hilfeleistungen bei Operationen, 6. Erste Hilfe bei Unglücksfällen und plötzlicher Erkrankung; 7. Pflege bei ansteckenden Krankheiten. Kurz vor der Prüfung mussten die Prüflinge die vollständige Pflege eines Kranken einschließlich einer Nachtwache übernehmen. Die Prüfung bestand aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, die beide an einem Tag zu absolvieren waren. Es war eine Gruppenprüfung. „Die Prüflinge werden in Gruppen von höchstens 15 Teilnehmern geprüft.“136
Inhaltlich waren nun auch die katholischen Krankenpflegeschulen an das einheitliche Programm gebunden. Auf Grund der Einführung des Unterrichtsfachs Kultur- und Gegenwartskunde und der Einbeziehung des Befehls 234137 in das Ausbildungsprogramm für Krankenpflegeschulen äußerten kirchliche Mitarbeiter bereits 1947 erste Befürchtungen „einer Politisierung der Krankenpflege“138.
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„Der Prüfungsausschuss für die Zulassung wie auch der vorgesehene Unterricht durch den FDGB in Kulturfragen scheint eine Neuauflage der Versuche der Nazis zu bringen, caritative Gesinnung durch politische Antriebe im Pflegeberuf zu ersetzen“. |
Obwohl der Bedarf an Pflegekräften sehr groß war, wurde die Heiligenstädter Schule 1946 geschlossen und in anderen Schulen das Kontingent reduziert. In einem Schreiben an die Oberin der Krankenheilanstalt fragte der Caritasdirektor der Hauptvertretung Berlin nach, warum die Schule geschlossen wurde, und verlieh seiner Besorgnis Ausdruck.
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„Aus Halle weiß ich, daß man dort die Zahl der Plätze für Schülerinnen bei einigen Krankenpflegeschulen sehr herabgesetzt hat. Offenbar steckt hinter all dem irgendeine bestimmte Tendenz, die – wenn sie vorhanden ist – um so bedauerlicher wäre, da der Bedarf nach vollausgebildeten Pflegekräften sehr groß ist und sicher auch für viele Jahre sein wird.“140 |
Im Januar 1948 wurde ein Zusatzlehrplan für Schwestern im 4. Semester als Vorbereitung für ihre Arbeit in den Sanitätsstellen und in Betrieben nach Befehl 234 aufgestellt. Aus dem folgenden Stoffverteilungsplan wird ersichtlich, welchen großen Anteil die politische Bildung hatte:
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„1. Betriebshygiene 3 Stunden |
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Anfang 1949 versuchte die sozialistische Regierung, die Ausbildung in großen öffentlichen Einrichtungen zu zentralisieren. Das hätte das Ende der kleinen katholischen Krankenpflegeschulen bedeutet. Bereits Anfang Februar 1949 wurde durch verschiedene Mitteilungen bekannt, dass die konfessionellen Krankenpflegeschulen geschlossen werden sollten. Halle erhielt diese Mitteilung offiziell, in Potsdam war es eine inoffizielle mündliche Mitteilung.142 Auch in Thüringen waren die Verantwortlichen der Kirchen verunsichert. Am 19. Februar 1949 konnte der Leiter der Hauptvertretung Berlin des DCV, Franz Füssel, den Diözesancaritasverbänden jedoch folgendes berichten:
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„Wie ich in Thüringen gestern erfuhr, ist dort der Evangelische Bischof bei der russischen Militärregierung gewesen, wegen der geplanten Änderung im Krankenpflege-Schulwesen. Es wurde ihm zugesagt, dass betr. der konfessionellen Krankenpflegeschulen zunächst alles beim Alten bliebe. Die Schülerinnen können also auch weiterhin von den Schulen aufgenommen werden.“143 |
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Füssel empfiehlt „via Kirche“144 bei den deutschen Stellen oder bei der SMAD vorstellig zu werden, was dann auch erfolgte.
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„In Kontakten kirchlicher Stellen zur sowjetischen Militärregierung und zur Hauptverwaltung Gesundheit in der Deutschen Wirtschaftskommission wurde intensiv versucht, Schließungen zu vermeiden. Es konnte jedoch nicht verhindert werden, dass in Heiligenstadt die Ausbildung noch vor Gründung der DDR eingestellt werden musste.“ |
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Im Folgenden soll nach einem sehr kurzen Überblick über die geschichtliche Entwicklung des einzelnen Krankenhauses auf die Situation der Ausbildung in der Sowjetischen Besatzungszone eingegangen werden. Das zur Verfügung stehende Material ist gerade in dieser Epoche für die einzelnen Ausbildungskrankenhäuser sehr unterschiedlich.
Da im Berlin des 19. Jahrhunderts ein Pflegenotstand herrschte und die vorhandenen Krankenhäuser nicht ausreichten, wurde der St. Hedwiggemeinde bald nach Antragstellung die Erlaubnis erteilt, ein Krankenhaus zu errichten, und am 15. September 1846 übernahmen die ersten Schwestern vom Hl. Karl Borromäus die Pflege der Kranken im St. Hedwig-Krankenhaus. Aus der Chronik des Krankenhauses geht hervor, dass Ärzte und besonders die Fürsorgerin im zweiten Weltkrieg viele Juden der benachbarten jüdischen Gemeinde im Krankenhaus versteckten, um so deren Abtransport zu vermeiden. Das St. Hedwig-Krankenhaus blieb im zerstörten Berlin ein Ort der Menschlichkeit und Zufluchtsstätte für Menschen in politischen Notsituationen.
1907, als eine der ersten Berliner Krankenpflegeschulen gegründet, wurde sie seit 1943 von der Lehrschwester Schwester M. Gunthilde Potthof geleitet. Obwohl das Krankenhaus nach dem Zweiten Weltkrieg erhebliche Schäden am Gebäude aufwies, war es betriebsfähig geblieben und konnte am 1. Oktober 1945 einen Kurs mit 28 Schülerinnen beginnen. 1947 übernahm Prof. Dr. Adam Bergsitter das Amt des Schulleiters. Schwester M. Daria Wagner übernahm im selben Jahr die Leitung des Internats.
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„In der Nachkriegszeit trafen sich die Oberinnen und Lehrschwestern aller Krankenpflegeschulen Berlins zu regelmäßigen Konferenzen, um gemeinsam nach Lösungen gegenwärtiger Probleme zu suchen. Damit wurden Kontakte aufgenommen, die der Ausbildung zugute kamen.“150 |
Im Jahr 1928 gelang es den Marienschwestern, einem Orden, der seit 1845 caritative Aufgaben übernahm, ein Gelände im Osten Berlins, in Karlshorst, zu erwerben. Bereits 1930 konnte das neue Krankenhaus, welches zu Recht von Prof. Dr. Lazarus als „Organismus“ bezeichnet wird, eröffnet werden.
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„In erster Linie war das Problem einer konstitutionellen Therapie zu lösen; steuert doch die moderne Medizin immer mehr aus der hyper-individualisierten Organpathologie heraus, zur Ganzheitsbehandlung der Personalität, ja über die Individualmedizin hinaus zur Sozialmedizin und damit zu den ernsten Problemen der leiblichen und seelischen Menschheitsökonomie.“151 |
Tatsächlich war ein Krankenhausbau entstanden, der eine für jene Zeit einzigartige Verbindung von Heilkunst, Pflege und Natur ermöglichte.152Bestandteil des Krankenhauses war von Anfang an auch die Krankenpflegeschule.
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„Besonderer Wert wird auf das Künstlertum in der Technik der Krankenpflege, die `geschulte milde Hand´, und auf die Veredlung der schwesterlichen Persönlichkeit gelegt. Ganz besonders werden die Schwestern mit den Errungenschaften der modernen physikalisch - diätetischen und psychischen Heilmethoden vertraut gemacht.“153 |
Der unzerstörte Villenvorort Karlshorst wurde von der sowjetischen Besatzungsmacht als Hauptquartier ausgesucht, die Bewohner mussten ihre Häuser verlassen.
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„Am 24. April 1945 besichtigte eine sowjetische Abordnung das St. Antonius-Krankenhaus. Am 4. Mai wurde der Oberin mitgeteilt, sie müsse das Haus am folgenden Tag mit allen Patienten und Schwestern verlassen. Die Schwestern durften für ihren persönlichen Bedarf wie auch für den Krankenhausbetrieb nur das Nötigste mitnehmen. Nach einigen Verhandlungen wurde der Räumungstermin auf den 7. Mai verschoben. Für den Transport von 125 schwerkranken und körperbehinderten Patienten wurden zwölf Lastwagen zur Verfügung gestellt. Die Schwestern verließen ihre Klinik am 7. und 8. Mai 1945 mit allen Patienten. Die gesamte Krankenhauseinrichtung mussten sie zurücklassen.“154 |
Zwischenstation für die Schwestern und ihre Patienten war ein altes, völlig verwahrlostes Vergnügungslokal in Berlin-Hirschgarten, bevor sie ein ehemaliges Hotel in Berlin-Friedrichshagen zugewiesen bekamen. Dieses stark verschmutzte Haus sollte das neue St. Antonius-Krankenhaus werden. Den Schwestern gelang es, das Haus einigermaßen in Stand zu setzen. Am 12. September 1945 wurde das Haus von der SMAD und anderen staatlichen Stellen inspiziert und man sprach den Schwestern Anerkennung aus. 1949 hatte das Krankenhaus 200 Betten in drei Abteilungen (Gynäkologie/Geburtshilfe, Chirurgie und Innere Medizin).155 Die Krankenpflegeschule wurde in Friedrichshagen mit 25 Plätzen weitergeführt.
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Ein von den Schwestern vom Hl. Karl Borromäus geführtes ehemaliges Waisenhaus wurde 1902 in eine Haushaltsschule für junge Mädchen umgewandelt. 1914 wurden in mehrwöchigen Kursen Rot-Kreuz-Helferinnen ausgebildet. Das war der eigentliche Beginn der späteren Krankenpflegeausbildung. Bereits 1915 legten die ersten Schülerinnen das staatliche Krankenpflegeexamen ab. 1926 wurde die Krankenpflegeschule dann offiziell als staatlich anerkannte Krankenpflegeschule eröffnet.156 1939 wurde in diesen Räumen eine Rettungsstelle eingerichtet. 1945 ließ die SMAD die Krankenpflegeschule wieder zu und die Ausbildung konnte weitergeführt werden.
Im Herbst 1894 richteten die Grauen Schwestern von der Heiligen Elisabeth, die bis dahin in der ambulanten Krankenpflege tätig waren, in Halle das „St. Elisabeth-Heim“ für kranke Kinder, Waisenkinder und alte Menschen ein. Schon bald darauf beschlossen sie, auch ein Krankenhaus für Erwachsene zu errichten. Das St. Elisabeth-Krankenhaus wurde 1897 eingeweiht. Trotz eines Neubaues reichten die Kapazitäten nicht aus und 1904 wurde das St. Barbara-Krankenhaus als Kinderkrankenhaus eröffnet.
Die Krankenpflegeschule am St. Elisabeth-Krankenhaus wurde 1907 gegründet. Bis 1937 wurden ausschließlich Ordensschwestern ausgebildet, seit 1938 auch nicht ordensgebundene junge Frauen. Träger war zunächst, und ist es heute wieder, die Katholische Wohltätigkeitsanstalt der Schwestern von der heiligen Elisabeth.158 Seit 1930 leitete Schwester M. Agnes Klemann die Schule. Schwester M. Agnes war bereits Lehrerin, bevor sie die Krankenschwesternausbildung absolvierte. Diese pädagogische Ausbildung wirkte sich sehr positiv auf ihre Tätigkeit als Schulleiterin aus. In der Zeit zwischen 1945 und 1949 legten 97 junge Frauen das Krankenpflegeexamen ab, davon 47 Ordensschwestern.
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Am 15. Juni 1946 begrenzte die SMAD die zulässige Schülerinnenzahl auf 25.161 Im Oktober erhielt die Krankenpflegeschule am St. Elisabeth-Krankenhaus die Aufforderung, diese Höchstzahl zu akzeptieren. Es wird vom Präsidenten der Provinz ausdrücklich darauf hingewiesen, „daß jede Überschreitung dieser Zahl als Verletzung eines Befehls der SMAD anzusehen ist und die Gefahr der Schließung der Schule nach sich ziehen kann.“ Außerdem musste eine Aufnahmekommission, bestehend aus dem Stadtmedizinaldirektor, dem Direktor der Schule, der Lehrschwester und einem Vertreter des „Prov. Ausschusses öffentl. Betriebe beim FDGB“, die Unterlagen „sämtlicher in den Krankenpflegeschulen vorhandenen Schülerinnen“ überprüfen. Auf Grund der Androhung von Einschränkungen wandte sich der Erzbischöfliche Kommissar Wilhelm Weskamm in einem Schreiben mit russischer Übersetzung an die SMAD und berief sich dabei auf die durch die Potsdamer Beschlüsse garantierte religiöse Freiheit.
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„Diese Schule ist sowohl für den Nachwuchs der Grauen Schwestern, die sich ganz der Krankenpflege widmen, wie auch für die Caritasarbeit der katholischen Kirche von entscheidender Bedeutung [...] Durch die Potsdamer Beschlüsse ist die kirchliche und religiöse Freiheit geschützt. Die caritative Wirksamkeit unserer Orden gehört wesentlich zum kirchlichen Leben; es muß ihnen daher auch die Möglichkeit erhalten bleiben, für ihre Tätigkeit sich auszubilden. Wir bitten daher ergebenst von einer Einschränkung der genannten Krankenpflegeschule abzusehen.“ |
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Am 31. Oktober 1946 intervenierte der Erzbischöfliche Kommissar Weskamm erneut, um dem Antrag des Präsidenten des Landes Sachsen, nach Wegfall des Lazarettes 45 Schülerinnen für das St. Elisabeth-Krankenhaus zuzulassen, bei der SMAD Nachdruck zu verleihen.
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„Wir erlauben uns daher, darum zu bitten, entsprechend der größeren Zahl der Betten, die Zahl von 40-45 Schülerinnen zu genehmigen, damit diese an dem Aufbau eines neuen Deutschlands mitarbeiten können.“ |
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Trotz dieser Anträge wurde eine Erhöhung der Schülerinnenzahl nicht zugelassen.
Im Dezember 1947 mussten auf Befehl der SMAD Halle alle Schwesternschulen mehrere Formblätter ausfüllen:
„Im Einzelnen handelt es sich um folgende Formblätter: |
Schwester M. Agnes schrieb daraufhin zwei Berichte, den Bericht der Krankenpflegeschule des St. Elisabeth-Krankenhauses Halle a. S. über Entstehung und Entwicklung der katholischen Krankenpflegeschulen und Einiges über den heutigen Stand unserer Krankenpflegeschule und über die Nachwuchsfrage. Diese beiden Berichte sind erhalten geblieben und geben neben historischen Fakten auch einen Einblick in die geschickte Argumentation gegenüber staatlichen Stellen. Schwester M. Agnes nimmt immer wieder frühere Forderungen der SMAD auf und bestätigt diese. Nach einer ausführlichen Schilderung der Geschichte und der Intentionen der katholischen Krankenpflegeschule unterstreicht Schwester M. Agnes:
„Die Zeit von 1933 bis 1945 brachte keine allzu erheblichen Veränderungen gegen früher oder auch jetzt mit sich. Große Schwierigkeiten bereiteten die Arbeitsämter den Schülerinnen, die sich in konfessionellen Krankenpflegeschulen ausbilden lassen wollten. Sie wurden nur unter großen Schwierigkeiten oder oft auch gar nicht von den Arbeitsämtern freigegeben. Wollte jedoch ein junges Mädchen einer N.S.-Schwesternschaft beitreten, so fielen diese Schwierigkeiten sofort weg. Ein Zwang in die N.S.D.A.P. einzutreten, wurde jedoch auf die Schülerinnen unserer Anstalt nicht ausgeübt. Es hat auch während der ganzen Zeit keine einzige unserer Schülerinnen der Partei oder einer ihrer Gliederungen angehört. Von unserer Seite wurden auch grundsätzlich keine Parteimitglieder aufgenommen. Als Norm für die Aufnahme stand auch während dieser Zeit immer die körperliche, geistige und charakterliche Eignung, sowie die sittliche und soziale Einstellung im Vordergrund. Auch die Lehrpläne waren im allgemeinen dieselben wie früher und jetzt. Sie wurden immer beherrscht von dem Gedanken, wertvolles Pflegepersonal heranzubilden.“ |
Im zweiten Bericht über die augenblickliche Situation ging Schwester M. Agnes zuerst auf die Veränderungen, die die neue Krankenpflegeverordnung mit sich brachte, ein. Sie legte die Realisierung dieser Verordnung am St. Elisabeth-Krankenhaus dar und zeichnete die Wochenplanung auf.
„Berechnet man das Semester zu 25 Wochen, so ergibt sich ein Wochenstundenplan von durchschnittlich |
Im Weiteren übte Schwester M. Agnes Kritik an der Lehrbuchsituation, nachdem sie bestätigte, dass nur die von der SMAD genehmigten Lehrbücher verwendet werden.
„Wir benutzen jetzt die 10. Auflage von Ostermann vom Jahre 1928. Leider sind davon nur noch wenige Exemplare vorhanden, auch sind dieselben stark abgenutzt und, was das unangenehmste ist, doch schon in vielen Dingen überholt. Man kann sich nur dadurch helfen, daß man am Schluß der Unterrichtsstunde den dargebotenen Stoff in ein kurzes Diktat zusammenfasst oder die Schülerinnen machen sich während des Unterrichts stichwortartige Notizen, die sie in ihrer freien Zeit ausarbeiten. Leider scheitert das oft an der allgemeinen Papierknappheit.“ |
Die größten Sorgen bereitete allerdings die Nachwuchsfrage. Obwohl wöchentlich 2-3 Anfragen um Aufnahme eingingen, reichte das Kontingent der Schülerinnen, das durch den Befehl der SMAD immer noch auf 25 begrenzt war, nicht aus.
„Mit Klagen oder Hände in den Schoß legen kommen wir hier nicht weiter. Auf Hilfe von anderer Seite ist wohl kaum zu rechnen, also muß man wohl oder übel zur Selbsthilfe greifen. Ich glaube, eine solche darin zu finden, indem man versucht, die Schwesternquantität durch eine möglichst gute Qualität zu ersetzen. Bei dieser Erwägung tritt die Notwendigkeit einer gediegenen und sorgfältigen Erziehung der Schülerinnen von selbst in den Vordergrund.“ |
Die „Auslese der Schülerinnen“ ist ein weiteres Thema. „Polizeiliches Führungszeugnis und politische Unbedenklichkeitserklärung“ reichen nicht, um die Eignung zum Schwesternberuf festzustellen. Eine Alternative ist der Einsatz der jungen Mädchen als Stationshilfe im St. Elisabeth-Krankenhaus, um sie so besser beobachten zu können, aber auch um ihnen die Möglichkeit zu geben, selbst festzustellen, ob der Schwesternberuf wirklich ihr Wunsch ist. „Die jungen Mädchen haben die Gelegenheit sich ernsthaft zu prüfen, wir dagegen die Gelegenheit sie gründlich zu beobachten.“
Die Erziehung der jungen Generation lag Schwester M. Agnes besonders am Herzen:
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„Die Erziehung der Schülerin muß in jeder Beziehung die sorgfältigste und gründlichste sein, die man sich nur denken kann. Sie erfolgt während des Unterrichts, außerhalb desselben und auch während der Erholungsphasen. [...] Wir wissen auch, daß die Erziehung unserer Schwestern und Schülerinnen nicht in langen Moralpredigten, die wir ihnen halten, besteht, sondern zu einem großen Teil in dem guten Beispiel, das wir ihnen geben. Sehen die Schülerinnen, daß wir ihnen in Fleiß, Gewissenhaftigkeit und Selbstüberwindung vorangehen, so wird das schwerlich einer günstigen Einwirkung auf unsere Jugend entbehren.“ |
In einer beeindruckenden Passage erklärte Schwester M. Agnes den Verantwortlichen der SMAD, warum es eine besondere Aufgabe ist, jungen deutschen Frauen die Liebe zum Schwesternberuf näher zu bringen.
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„Wir müssen es verstehen, unsere Schülerinnen auf die idealen Seiten der Krankenpflege aufmerksam zu machen. Denken wir einmal an die hinter uns liegende Zeit zurück. Welch große Zukunftshoffnungen wurden in den Herzen unserer Jugend entwickelt, wie wenige wurden erfüllt. Ich glaube, nie wurde eine Jugend bitterer enttäuscht als die unsrige. Dadurch hat sie es verlernt, sich für ein Ideal zu begeistern. Wer dagegen von uns älteren Schwestern es nicht verlernt hat, in die Seelen unserer Jugend hineinzulauschen, der wird es auch spüren, daß das Sehnen nach einer großen Idee in ihren Herzen noch nicht erstorben ist. Versuchen wir es immer mehr, sie auf die Schönheit und Erhabenheit unseres Schwesternberufes aufmerksam zu machen.“ |
Im Folgenden verwies Schwester M. Agnes auf die christliche Tradition der Krankenpflege und erinnert an die Gründerin des Ordens, die den Satz prägte: „Wir pflegen in unseren Kranken die wunden Glieder Jesu Christi.“ Sie bringt ihre Überzeugung zum Ausdruck, dass so die jungen Menschen den inneren Sinn der Krankenpflege verstehen werden und entsprechende charakterliche Eigenschaften entwickeln. „Ihnen hierbei in schwesterlicher, ja mütterlicher Liebe zur Seite zu stehen, sei unser aller vornehmste Pflicht.“ Schwester M. Agnes praktiziert hier bereits eine Leitidee, die alle Kontakte mit staatlichen Stellen im Weiteren prägen sollte. Sie unterstreicht die gemeinsamen Ziele, bzw. setzt diese voraus, stellt aber dann in selbstbewusster Weise das Wesen der christlichen Krankenpflegeausbildung dar.
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In einem Schreiben vom 06. Januar 1948 teilte die Landesregierung mit, dass die Krankenpflegeschule am St. Elisabeth-Krankenhaus von der SMAD für das Schuljahr 1948/49 mit einem Kontingent von 40 Schülerinnen bestätigt wurde. Es wurde genau das empfohlen, was Schwester M. Agnes in ihrem Bericht bereits erwähnte:
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“[...] vielmehr empfehle ich, zu versuchen, geeignete Bewerberinnen in jedem Fall festzuhalten, damit sie bei einer erstrebten Kontingentserhöhung sofort in die Ausbildung gebracht werden können. Aber auch wenn diese Kontingentserhöhung trotz allen Bemühungen nicht erreicht werden sollte, muß empfohlen werden, die Bewerberinnen zur Tätigkeit in Ihrer Krankenpflegelehranstalt heranzuziehen, und zwar in diesem Fall in der Stellung von Hilfsschwestern [...]“ |
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Der Vertreter der Landesregierung war sich der prekären Lage, die von Schwester M. Agnes beschrieben wurde, durchaus bewusst und formulierte seinen letzten Satz wie folgt:
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„Abschließend gebe ich der Hoffnung Ausdruck, daß auf den hier gewiesenen Wegen zusammen mit unseren Schritten bei der Zentralverwaltung für das Gesundheitswesen […] gelingen möge, der schweren Not im Krankenpflegewesen [entgegen] zu steuern.“ |
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Dieser Notlage war sich auch der damalige Minister für Arbeit und Sozialpolitik im Land Sachsen-Anhalt, Dr. Mecklinger, bewusst, als er in einem Erlass vom 11.10.1948 forderte, alle Schwesternschülerinnen sollten nach dem Examen ein Pflichtjahr in Sachsen-Anhalt absolvieren.
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„Die große Notlage innerhalb des Krankenpflegewesens erfordert, daß in Zukunft nur solche Bewerberinnen in eine Krankenpflegeschule aufgenommen werden, die sich nach erfolgreicher Ablegung des Staatsexamens verpflichten, ein Jahr weiterhin im Lande Sachsen-Anhalt pflegerisch tätig zu sein.“ |
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Die Bewerberinnen sollten eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben. Für Aufregung sorgte allerdings dann ein Erlass des Ministers, dass die Krankenpflegeschule am St. Elisabeth-Krankenhaus ab 1. April 1949 für Neuzugänge gesperrt sei. Grund für diesen Erlass waren die zu erwartenden „bindenden Richtlinien der Deutschen Wirtschaftskommission, Hauptverwaltung Gesundheitswesen, über die Ausbildung von Krankenpflegepersonal“. Danach sollten nur noch große zentrale Schulen die Ausbildung von Krankenschwestern und Säuglingsschwestern durchführen. Im letzten Satz wird darauf hingewiesen, „daß dieser Erlaß aus vorsorglichen Gründen erfolgt.“ Caritasdirektor Johannes Zinke intervenierte deshalb und erhielt die offizielle Erklärung, dass ein solches Gesetz noch nicht vorliege.
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„Unter diesen Umständen besteht auch keinerlei Anlass oder gar ein Recht dazu, von Seiten der Gesundheitsbehörden irgendwie einschränkend –auch nicht vorsorglich- in den Status der bisherigen Krankenpflegeschulen einzugreifen.“ |
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Mecklinger hob den Erlass vom 03.02.1949 am 24.03.1949 wieder auf.
Das St. Barbara Krankenhaus ging aus dem 1894 in der Mauerstraße eröffneten St. Elisabeth-Haus, in dem die Grauen Schwestern von der Heiligen Elisabeth arme, kranke und Waisenkinder pflegten, hervor. „Hier wohnten die Ordensschwestern und `in dem dritten Stockwerke waren die Säuglinge, 24 an der Zahl, anfangs alle in einem großen Saal vereinigt´.“186 1904 wurde in der Barbarastraße das St. Elisabeth-Kinderheim eröffnet, welches, nachdem die baulichen Voraussetzungen geschaffen waren, ab 1910 auch akut kranke Kinder aufnahm. Zuerst noch „St. Elisabeth-Kinderheim. Kinder-Pflege- und Heilanstalt“187 genannt, wurde es 1925 in St. Barbara-Krankenhaus umbenannt. Die Kinderklinik hatte 75 Betten.188 Später wurde es baulich erweitert und konnte 90 Kinder aufnehmen.189
1917 wurde die Säuglingspflegeschule des St. Elisabeth-Kinderheimes gegründet und staatlich anerkannt. Die Ausbildung für die Ordensschwestern dauerte ein Jahr. Gelehrt wurde die Pflege gesunder Säuglinge, obwohl das Haus zu dieser Zeit auch schon kranke Kinder aufnahm. 1923 wurde durch staatlichen Erlass allen Säuglingspflegeschulen die staatliche Anerkennung entzogen und musste neu beantragt werden. Die Säuglings- und Kinderkrankenpflegeschule des St. Barbara-Krankenhauses wurde 1929 staatlich anerkannt. Seit dieser Zeit wurden auch freie Schwestern zur Ausbildung aufgenommen.190
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In der SBZ war die Kinderkrankenpflegeschule am St. Barbara-Krankenhaus die einzige katholische Kinderkrankenpflegeschule. Daraus ergab sich, dass die Schülerinnen aus der gesamten SBZ kamen.
Das Katholische Krankenhaus „St. Johannes von Nepomuk“ in Erfurt wurde 1735 als Stiftung zum ersten Mal urkundlich erwähnt. Nachdem das Haus eine wechselvolle Geschichte erlebt hatte, kamen im Oktober 1844 die ersten drei Barmherzigen Schwestern vom heiligen Vinzenz von Paul aus Fulda nach Erfurt in das Katholische Krankenhaus „St. Nepomuk“.
Die 1929 gegründete “Staatlich anerkannte Krankenpflegeschule“ wurde von der Abteilung Gesundheitswesen der Landesregierung im Auftrag der SMAD 1945 wieder als Ausbildungseinrichtung zugelassen. Die Verantwortung für die Ausbildung hatte bis 1946 der Direktor der Inneren Abteilung, Dr. Full, der diese gemeinsam mit der Oberin Schwester Wigbert wahrnahm. 1946 übernahm Dr. Rudolph, ebenfalls Internist, die Leitung der Krankenpflegeschule. Schwester Wigbert war weiterhin für die praktische Ausbildung verantwortlich. Sie wurde durch die Schulschwester Schwester Marciana, die sich vor allem um die organisatorische Seite der Ausbildung - vom Einsatz auf den Stationen bis zur täglichen Verpflegung - kümmerte, unterstützt. Im August 1949 teilte das Ministerium für Arbeit und Sozialwesen der Diözesanstelle der Caritas im Land Thüringen mit, dass von den beiden Schulen in Heiligenstadt und Erfurt nur die am Katholischen Krankenhaus „St. Nepomuk“ in Erfurt mit 10 Plätzen erhalten bleibe. Daraufhin intervenierte Caritasdirektor Nitsche bei der Deutschen Wirtschaftskommission Berlin, dass im Fall der weiteren Schließung der Schule in Heiligenstadt wenigstens das Schülerinnenkontingent von Heiligenstadt auf Erfurt übergehe. Damit erklärte sich das Ministerium einverstanden. Im Weiteren rechnete der Caritasdirektor das Verhältnis Schülerinnen zu Betten auf und kam zu dem Schluss, dass Thüringen 40 Plätze benötigte.
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„Die katholischen Krankenhäuser in Thüringen verfügen über fast 1300 Betten. Von den insgesamt 25000 Krankenbetten in Thüringen haben Land und Gemeinden rd. 22000 und die Evangelische Kirche 1500. Nach der Rundverfügung Nr. 3 kämen demnach auf die 22000 Betten 640 Plätze an Großschulen. Auf die 1500 Plätze der Evangelischen Krankenhäuser kommen 58 Plätze. Demgegenüber stehen den 1300 Betten der katholischen Krankenhäuser nur 20 Plätze in den Schwesternschulen gegenüber. Tatsächlich haben die beiden katholischen Schulen in Heiligenstadt und Erfurt früher auch 40 Plätze gehabt. Anlässlich einer vorübergehenden Schließung der beiden Schulen wurden ihnen nach ihrer Wiedereröffnung nur je 10 Plätze bewilligt. Ich stelle daher den Antrag, die ursprüngliche Platzzahl für unsere katholischen Schwesternschulen in Thüringen wieder wie früher auf 40 Plätze zu setzen.“194 |
Im Folgenden wurden Erfurt 20 Plätze bewilligt, Heiligenstadt blieb vorerst geschlossen.
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Das Krankenhaus geht aus einer Stiftung des Pfarrers der Kirche St. Aegidien im Jahre 1845 hervor. Die Gemeinde St. Aegidien war somit die Trägergemeinde. Am 8. Dezember 1845 nahmen zwei Barmherzige Schwestern vom heiligen Vinzenz von Paul ihre Arbeit in der Armen- und Krankenpflege auf., sie kamen per Gestellungsvertrag aus Paderborn nach Heiligenstadt.
Die Krankenpflegeschule wurde 1932 mit Zustimmung des preußischen Ministeriums für Wohlfahrtspflege eröffnet. Schulschwestern waren Paderborner Vinzentinerinnen. In der ersten Zeit wurden vorwiegend junge Ordensschwestern ausgebildet, später auch „weltliche“ Schülerinnen. Von 1942-1946 wurde Schwester M. Apollinaria Schönenberg als Lehrschwester eingesetzt. Zeitweise mussten in der Schule auch NS-Schwestern ausgebildet werden.
Die Schule wurde von 1946 bis 1947 geschlossen. Im Frühjahr 1947 intervenierten Dompropst Freusberg und Caritasdirektor Nitsche bei der SMAD bezüglich der Wiedergenehmigung der Heiligenstädter Krankenpflegeschule. Der Dompropst schrieb am 02. Mai 1947 an das Bischöfliche Kommissariat Heiligenstadt:
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„In dem Gesuch um Genehmigung der Krankenpflegeschulen ist gleichzeitig der Antrag für Erfurt und Heiligenstadt gestellt worden. Die Genehmigung ist vom Herrn General persönlich erteilt worden. Eine Herausnahme einer der Schulen ist nicht geschehen. Es ist zu empfehlen sich unter Berufung auf die Zusage in der Besprechung am 25. März auf den Boden zu stellen, daß die Krankenpflegeschule genehmigt ist. Von unserem Krankenhaus ist so verfahren worden und es wurde beim Ministerium des Innern Abteilung für Gesundheitswesen angefragt, wann das Examen der Schülerinnen stattfinden könne. Herr Caritasdirektor Nitsche wird in den nächsten Tagen in dieser Angelegenheit nach dort kommen.“199 |
Schließlich konnte im Oktober 1947 ein Kurs, der 1949 die Prüfung ablegte, beginnen. Nach diesem einen Kurs war die Schule wiederum bis Oktober 1950 geschlossen.200
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In den Jahren 1946 bis 1949 existierte neben der regulären Schülerinnenausbildung auch eine „Nachausbildung der im Kriege ausgebildeten Krankenpflegepersonen“. Wenn die Bewerber mindestens 2 Jahre in einem Krankenhaus oder Lazarett hauptberuflich in der Pflege tätig waren, konnten sie einen einjährigen Nachbildungskurs besuchen und nach einem weiteren Jahr praktischer Tätigkeit in der Pflege wurde ihnen die staatliche Anerkennung verliehen. Am 2. September 1946 erhielt der DCV nach Anfrage ein Schreiben von der Deutschen Zentralverwaltung für das Gesundheitswesen. Aus diesem Schreiben geht hervor, unter welchen Bedingungen diese Kurse zur Nachausbildung belegt und das Staatsexamen abgelegt werden kann. Im gleichen Schreiben wird darauf hingewiesen,
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„dass von einem Zeitpunkt an, der noch bekanntgegeben wird, zur Tätigkeit in der Krankenpflege nur solche Personen zugelassen werden, die auf Grund eines Staatsexamens im Besitz der staatlichen Anerkennung sind.“202 |
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In Halle wurde das St. Elisabeth-Krankenhaus am 9. April 1946 bereits angehalten, alle in Frage kommenden Personen aufzufordern, sich beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Diese Nachausbildungen hielten die gesamte Zeit der SBZ an und noch am 14. Januar 1949 bestätigte Mecklinger im Auftrag der Landesregierung Sachsen-Anhalt 11 Teilnehmerinnen eines „Nachbildungslehrgangs von einjähriger Dauer“ für das St. Elisabeth-Krankenhaus, Halle.
Die katholischen Krankenpflegeschulen konnten bis auf eine Ausnahme (Heiligenstadt) alle ab 1945 wieder kontinuierlich Schwesternschülerinnen ausbilden.205 Die Zulassung durch die SMAD erhielten die Schulen mit großer Wahrscheinlichkeit deshalb, weil die katholische Kirche und besonders die Pflegeorden von der SMAD als antifaschistisch eingeschätzt wurden. Des Weiteren war den Verantwortlichen der SMAD bewusst, dass sie die konfessionellen Krankenhäuser dringend zur Versorgung der Bevölkerung brauchten. Die Verantwortlichen der katholischen Kirche setzten alles daran, die Krankenpflegeschulen zu erhalten sowie die Schülerinnenzahl zu erhöhen. Die beiden von Schwester M. Agnes an die SMAD geschriebenen Briefe geben Auskunft über die alltäglichen Probleme, mit denen die Krankenpflegeschulen in der Zeit der SBZ zu kämpfen hatten. Die katholische Ausbildung wurde von den Verantwortlichen der Kirche nicht nur als Möglichkeit gesehen, Nachwuchs für die eigenen Krankenhäuser auszubilden, sondern auch als große Chance, jungen Menschen (vorwiegend jungen Frauen) in einer Zeit der Wirren und Verzweiflung Halt in einer Aufgabe und in ihrem Glauben zu geben. Die Beschlüsse der SMAD bezüglich der konfessionellen Krankenpflegeschulen waren Grundlage für das Weiterbestehen dieser Schulen in der DDR.
120 Vgl. Kösters/Tischer, 2001, 238/239.
123 Feiereis, 1995, 587.
124 Feiereis, 1995, 587.
125 „Die anfangs gehegte Zuversicht erlitt ihre erste große Erschütterung, als mit der Gründung der SED im April 1946 jeglicher Widerstand in der SPD brutal unterdrückt wurde.“ (Feiereis, 1995, 587).
126 Preysing, Graf Konrad von (1880-1950), Preysing war ein Gegner des Nationalsozialismus, verfasste mit dem Kölner Erzbischof Frings einen Hirtenbrief gegen die Judenverfolgung und die Euthanasie. In Würdigung seiner Haltung während des Nationalsozialismus wurde ihm 1946 die Kardinalswürde verliehen. Preysing stand sehr kritisch den Machthabern in der Sowjetischen Besatzungszone gegenüber. Von ihm in einer Presseerklärung gezogene Parallelen zwischen „braunen“ und „roten“ Konzentrationslagern haben 1950 wahrscheinlich mit zur Schließung der Lager Buchenwald und Sachsenhausen beigetragen. (vgl. Pilvousek, 2002, 90).
127 Vgl.Pilvousek, 2003, 25.
128 Vgl. Stolte, 1999, 376.
130 mehrere Aktennotizen, ADCV 121/20+215.10 , 1946-1961.
131 ADCV121/20+215.10, 1946-1961.
136 Aktennotiz, ADCV121/20+215.10, 1946-1961.
137 Befehl 234 forderte im Oktober 1947 „eine Verbesserung und Fürsorge der Werktätigen auf gesundheitlichem Gebiet an ihrer Arbeitsstelle, um ihre Kräfte voll und ganz der Erhöhung der Produktion einsetzen zu können“ (Rundverfügung Nr.247/g/47 des Landes Brandenburg) ADCV 121/20+215.10, 1946-1961.
138 Stolte, 1999, 376.
140 Schreiben des Caritasdirektors Franz Füssel an die Oberin, ADCV121/20+215.10, 1946-1961.
142 Abschrift der Briefe, ADCV 121/20+215.10, 1946-1961.
143 Brief Füssel an Diözesancaritasverbände, ADCV 121/20+215.10, 1946-1961.
144 Brief Füssel an Diözesancaritasverbände, ADCV 121/20+215.10, 1946-1961.
150 Beck et al, 2007, 7.
151 Lazarus, 1931, 7 (kursiv und gesperrt im Original).
152 Der ehemalige Krankenhausbau wird heute von der Katholischen Hochschule für Sozialwesen, Berlin, genutzt.
153 Lazarus, 1931, 20 (Hervorhebung im Original).
154 Mertens, 2000, 423.
155 Vgl. Mertens, 2000, 424.
156 Vgl. Beck et al., 2007, 24.
158 In der DDR-Zeit und nach der friedlichen Revolution 1989/90 wurde die Trägerschaft durch ein „Rechtsträgergremium“ ausgeübt (Willms, 18.11.2008).
161 Vgl. Präsident der Provinz Sachsen, 10.10.1946, Archiv Krankenpflegeschule EK Halle.
186 Fukala, 1994, 14.
187 Fukala, 1994, 14.
188 Vgl. Meißner, 2007, 18.
189 Vgl. Fukala, 1994, 23.
190 Vgl. Kinder, 1994, 75; Stand der Krankenpflegeschulen 1964, ADCV 121/20+215.10, 1961-1968.
194 Nitsche an Deutsche Wirtschaftskommission, ADCV 121/20+215.10, 1946-1961.
199 Freusberg an Bischöfliches Kommissariat Heiligenstadt, 02.05.1947, Archiv des Bischöflichen Kommissariats Heiligenstadt Fach 50, Nr.11.
200 Aktennotiz, ADCV 121/20+215.10, 1946-1961; Warum die Schule wieder geschlossen wurde, geht aus den Akten nicht hervor.
202 Schreiben der deutschen Zentralverwaltung für das Gesundheitswesen an den Caritasverband Hauptvertretung Berlin, ADCV 121/20+215.10, 1946-1961.
205 Über männliche Auszubildende liegen für die Zeit der SBZ keine Aufzeichnungen vor, es wird grundsätzlich von Schwesternschülerinnen gesprochen.
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