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Die kirchliche Ausbildung, die nicht Bestandteil der staatlichen Ausbildung war, wurde über den gesamten betrachteten Zeitraum in Form der beiden Lehrgebiete Glaubenslehre und Berufskunde aufrechterhalten.
In den Praktikanturen sollte der Lebenskundeunterricht den jungen Menschen die Gelegenheit einer Reflexion ihrer Situation als Praktikantinnen einer katholischen Einrichtung auf dem Hintergrund ihrer bisherigen Lebenserfahrungen einräumen und gleichzeitig auf den Berufskundeunterricht vorbereiten. Das beinhaltete sowohl Möglichkeiten auf dem Weg zur Selbstfindung als Christ als auch Wissensvermittlung zu Lebensfragen und eine Vorbereitung auf den Beruf. Dem Leben in einer Dienstgemeinschaft wurde hier besondere Priorität beigemessen, um die Gemeinschaftsfähigkeit der jungen Menschen zu fördern.1019
Der Glaubenslehreunterricht war immer Teil der katholischen Krankenpflegeausbildung. In der Zeit von 1945-1949 finden sich zwar keine Belege über diesen Unterricht, man kann jedoch davon ausgehen, dass eine religiöse Unterweisung stattfand. Der Einfluss der Ordensschwestern auf die religiöse Bildung und Werteerziehung der Schülerinnen war in dieser Zeit besonders groß. Die Schülerinnen wurden durch das Gemeinschaftsleben geprägt. Hier übten sie den Dienst in einer Dienstgemeinschaft ein, indem sie zusammen arbeiteten, lernten, lebten und beteten.
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Spätestens ab dem Zeitpunkt, da die politisch-gesellschaftlichen Fächer an den katholischen Schulen unterrichtet werden mussten, stand die Wichtigkeit des Glaubenslehreunterrichts nicht mehr in Frage. Ein für alle sieben Krankenpflegeschulen verbindlicher Lehrplan für das Fach Glaubenslehre wurde erstmals nach der Grundordnung von 1964 für die katholische Krankenpflegeausbildung verbindlich. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde Glaubenslehre in allen katholischen Krankenpflegeschulen auf dem Gebiet der DDR entweder vom Hausgeistlichen oder von einem durch den Bischof beauftragten Seelsorger ohne feste inhaltliche Vorgaben unterrichtet.
Mit der Grundordnung wurde geregelt, dass alle Lehrpläne für den kirchlichen Unterricht der katholischen Krankenpflegeschulen durch die BOK in Kraft gesetzt wurden.1021 Der Lehrplan zur Grundordnung von 1964 sieht 150 Stunden Glaubenslehre und 50 Stunden Berufskunde vor. Der Stoffverteilungsplan für das Fach Glaubenslehre differenzierte folgende fünf Schwerpunkte:
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Das Teilgebiet Glaubenslehre sollte zur Heranbildung mündiger Christen beitragen, die anderen vier Teilgebiete waren eher auf Wissensvermittlung ausgerichtet.
Anfang der 70er Jahre wurde der Glaubenslehreunterricht teilweise wieder in Frage gestellt und die zahlenmäßig geringe Teilnahme in manchen Schulen kritisiert.1023 Der Stoffverteilungsplan sollte daher überarbeitet und durch regelmäßige Zusammenkünfte der Religionslehrer ein Austausch geschaffen werden. Die unterrichtenden Geistlichen sahen eine besondere Schwierigkeit in den unterschiedlichen Voraussetzungen, die die Auszubildenden mitbrachten.
„Wegen der unterschiedlichen Ausgangssituation der einzelnen Schülerinnen, erheben sich beträchtliche Vorbehalte, einen einheitlichen Stoffplan zu erstellen, wie er für die berufsgerichteten Aspiranturen bereits erarbeitet wurde.“1024 |
Einigkeit bestand jedoch darüber, dass der Glaubenslehreunterricht, wie in der Grundordnung vorgesehen, ordentliches Lehrfach bleiben sollte.
„Trotz mancher Schwierigkeiten im Religionsunterricht an den Krankenpflegeschulen besteht einhellig die Meinung, daß er ordentliches Lehrfach bleiben soll. Einkehrtage bzw. Gemeinschaftstage und abendliche Glaubensstunden, soweit zeitlich möglich, können kein Ersatz für den Religionsunterricht sein, sind aber notwendige Ergänzung. Keine Einigkeit besteht darüber, inwieweit der Lehrstoff des Religionsunterrichts auch Prüfungsstoff sein sollte.“1025 |
Mit der Ausbildungsvereinbarung vom 10. Juli 1975 wurde die kirchliche Unterweisung innerhalb der praktischen und theoretischen Ausbildung festgeschrieben.1026 Der Glaubenslehreunterricht konnte also weiter ordentliches Lehrfach bleiben und am Schultag unterrichtet werden. Trotzdem ergaben sich Schwierigkeiten in der Art, dass zum Beispiel in Erfurt die Direktorin der Fachschule forderte, der Glaubenslehreunterricht müsse an das Ende des Schultages gelegt werden. Der DCV/Zst. Berlin löste dieses Problem zentral.1027
Die K irchliche Ausbildungsordnung vom 09. September 1975 regelte alle weiteren Modalitäten der kirchlichen Ausbildung. Die entsprechenden Lehrpläne wurden weiterhin durch die BBK/BOK in Kraft gesetzt werden. Die Kirchliche Ausbildungsordnung sah 125 Stunden Glaubenskunde1028 und 75 Stunden Berufskundeunterricht vor.
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Der Glaubenskundeunterricht umfasste im 1. Studienjahr 42 Stunden für zwei große Teile.
Teil 1: „Der Christ als Mensch dieser Zeit in der Frage nach Sinn und Wahrheit“
- Größe und Grenzen des Menschen
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- Grundbefindlichkeiten des Menschen (Freiheit, Geschichtlichkeit, Leibhaftigkeit, Gewissen/ Sünde, Krankheit/Tod)
- Sinnfrage und der letzte Geber des Sinns
- Deutungs- und Erlösungsversuche außerchristlicher Religionen und Weltanschauungen (Judentum, Islam, Dialektischer Materialismus, Humanismus)
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Teil 2: „Die Heilsantwort Gottes in Christus“
- Geschichte Israels als auf Christus gerichtete Heilsgeschichte
- Menschwerdung des Sohnes Gottes
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- Wirken Jesu Christi
- Antwort des Menschen
- Leiden und Verherrlichung Jesu Christi
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- Sendung des Geistes
Teil 3 „Vergegenwärtigung des Christusheils: die Kirche“ wurde im 2. Studienjahr in 43 Stunden mit folgenden Unterpunkten behandelt.
- biblische Bilder von der Kirche
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- Gemeinde, Bistum, Weltkirche
- Dienstamt der Kirche
- Leben und Wirken der Kirche (lebt aus Christus und verkündigt ihn, feiert Gottesdienst, gestaltet die Welt aus dem Glauben)
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- Sakramente als wirkmächtige Zeichen an Entscheidungspunkten menschlichen Lebens
- alle sind zur Heiligkeit berufen
- Ökumene
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Mit 40 Stunden wurde im 3. Studienjahr Teil 4 „Leben aus dem Glauben als Antwort auf Gottes Heilshandeln“ in folgenden Abschnitten den Schülern vermittelt:
- Grundgegebenheiten sittlichen Handelns
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- Geschlechtlichkeit als menschliches Grundphänomen
- eheliche Gemeinschaft
- Verantwortung gegenüber dem menschlichen Leben
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- Arbeit und Beruf
- Freiheit und Muße
- Meditation und Gebet
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Der Unterpunkt „Gelebter Glaube“ sollte auf alle drei Studienjahre verteilt werden und befasste sich mit Maria sowie „Gestalten in verschiedenen Epochen“ (Augustinus, Franziskus, Thomas Morus, Vincenz von Paul, Johannes XXIII, Mutter Teresa).
Der besondere Charakter der kirchlichen Ausbildung war immer wieder auch Thema in den Sitzungen der AG Krankenpflege-Ausbildung. Kirchliche Ausbildung sollte sich sowohl im theoretischen Unterricht als auch in der praktischen Ausbildung und im Freizeitbereich (Gemeinschaftsleben) vollziehen. Für günstig wurde es erachtet, wenn sowohl die Wahrnehmung der Krankenhausseelsorge als auch die Durchführung des Glaubenslehreunterrichts durch die gleiche Person erfolgte.1029 Die kirchliche Ausbildung sollte die Schüler befähigen, ihr inneres Selbstverständnis als Christ und Krankenschwester zu überdenken und das ICH als Person weiterzuentwickeln, um so mit Ängsten und Konflikten besser umgehen zu können. Dieser Anspruch ging weit über die Wissensvermittlung hinaus.
„Den Mitarbeitern in Ausbildung muss geholfen werden, Probleme aufzuarbeiten, die sich ergeben |
Mit der Einführung des Ethikunterrichts 1985 machte sich eine Neugestaltung des Rahmenlehrplans Berufskunde notwendig.1031 In der Folge wurde auch ein neuer Rahmenlehrplan für das Lehrgebiet Glaubenslehre erarbeitet und von der BBK in Kraft gesetzt. Ab 01. September 1988 lag der kirchlichen Ausbildung der neue Rahmenlehrplan Glaubenslehre zugrunde. Er steckte das Ziel für jedes Studienjahr ab, ermöglichte aber auch das Setzen von Schwerpunkten durch den jeweils Unterrichtenden.1032 Der Unterricht im Fach Glaubenslehre wurde durch Besinnungstage (2 ½ Tage) in jedem der Ausbildungsjahre ergänzt.1033 Der Glaubenslehreunterricht wurde immer als Ergänzung und Hilfe bei der Bewältigung verschiedener beruflicher wie auch privater Situationen gesehen.
„Die Hilfen, die im Fach Glaubenslehre angeboten werden, richten sich vor allem auf folgende Ziele: |
In der Praktikanturzeit sollte der Glaubenslehreunterricht (60 Stunden) als eine Vorbereitung und eine Niveauangleichung für den Unterricht während der Krankenpflegeausbildung genutzt werden. Die beiden Schwerpunkte im Praktikanturjahr waren ab 1988:
- Reflexion des Glaubensvollzuges – Mein Weg zum Leben mit Gott
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und
- Verstehen der Heiligen Schrift (Schwerpunkt AT) – Der Weg Gottes zum Leben mit den Menschen.1035
Schwerpunkte des Glaubenslehreunterrichts während der dreijährigen Ausbildung (125 Stunden) waren ab 1988:
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1. Studienjahr:
Thema: Die Grundwahrheiten des katholischen Glaubens anhand des Apostolischen Glaubensbekenntnisses
1. Ich glaube (Mensch als Fragender, Glaube und Wissenschaft, Atheismus, Weltreligionen)
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2. Ich glaube an Gott (Gott der Schöpfer, der Herr, der Vater; echte und falsche Gottesbilder)
3. Ich glaube an Jesus Christus (Historizität, Botschaft, Leiden, Tod, Auferstehung Jesu; Jesus Christus Maßstab christlichen Handelns)
4. Ich glaube an den heiligen Geist (Geist Gottes wirkt durch den Menschen, wird erfahrbar in den Gnadengaben)
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2. Studienjahr
Thema: Lehre von der Kirche
1. Gründung der Kirche (Pfingsten, Paulus)
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2. Das Leben und Wirken der Kirche (Martyria, Liturgia, Diakonia)
3. Die biblischen Bilder von der Kirche (Volk Gottes, Weinstock, Braut, Herde, Tempel, Leib; Maria Urbild der Kirche)
4. Erlebte Kirche in Pfarrei, Bistum, Weltkirche
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5. Die Sakramente als wirkmächtige Zeichen an den Entscheidungspunkten menschlichen Lebens
6. Ökumene (Einheit der Kirche, II: Vat. Konzil, Ökumene vor Ort, Mischehen)
7. Konfessionen (Schisma von 1054 und Orthodoxie, Reformation, Reformatorische Kirchen, Freikirchen, Sekten)
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3. Studienjahr
Thema: Leben aus dem Glauben
1. Zur Heiligkeit berufen (göttliche Tugenden, Heiligkeit als Gabe und Aufgabe, Entfaltung in verschiedenen Lebensverhältnissen)
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2. Quellen des Glaubens (Kirche, Eucharistie, Heilige Schrift, Meditation, Gebet und Gottesdienst)
3. Lebensgestaltung aus dem Glauben (Freiheit und Verantwortung, sittliche Grundhaltungen, Gebote Gottes und Weisungen der Kirche)1036
Hier fällt auf, dass im 1. Studienjahr das glaubende ICH stärker akzentuiert wird, als im Rahmenlehrplan von1976. Im Mittelpunkt der Betrachtungen steht nicht mehr der Mensch an sich, sondern ganz konkret der jeweilige Jugendliche als gläubiger Christ.
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Entsprechend den Richtlinien der BBK sollte für evangelische Schülerinnen die Möglichkeit geschaffen werden, am evangelischen Glaubenslehreunterricht teilzunehmen.1037 Allerdings ließ sich diese Richtlinie nur im St. Hedwig-Krankenhaus, Berlin, durchsetzen, da in den anderen Ausbildungskrankenhäusern die Zahl der evangelischen Schüler zu gering war.1038 Die Stundenzahl des katholischen Glaubenslehreunterrichtes wich von der des Unterrichts „Biblisch-diakonische Unterweisung“ der evangelischen Krankenpflegeausbildung ab. Deshalb wurde eine andere Stoffverteilung, die sich an den Inhalten des katholischen Glaubenslehreunterrichts orientierte, notwendig.1039 Im 1. Studienjahr beschäftigten sich die evangelischen Schüler des St. Hedwig-Krankenhauses mit dem „Kirchenjahr als Studienjahr der Kirche“. Der Leitgedanke für das 2. Jahr war:
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„Jesus Christus bejaht den ganzen Menschen: Er zeigt uns Ursprung, Aufgabe und Ziel unseres Lebens. Er befähigt uns zum Leben in den Beziehungen mit unserer Umwelt. Wir überlegen dieses Angebot und wagen es damit zu leben: So sind wir Gemeinde.“1040 |
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Im 3. Studienjahr wurde die ökumenische Bewegung und die neuere Kirchengeschichte behandelt. Die Schwerpunkte im 2. und 3. Studienjahr ließen gemeinsame Projekte im katholischen und evangelischen Glaubenslehreunterricht zu. So konnte die gelebte Ökumene, die in der Diasporasituation notwendig und selbstverständlich geworden war, auch durch das entsprechende Glaubenswissen fundiert werden.1042
Während sich der Lehrplan für das Lehrgebiet Glaubenslehre von 1965 doch sehr an den Grunddisziplinen eines Theologiestudiums orientierte, waren die Lehrpläne von 1975 und besonders der von 1988 eher auf die Bedürfnisse junger Menschen in einer konfessionellen Krankenpflegeausbildung zugeschnitten. Die Lehrpläne waren so gestaltet, dass sie auf Grundkenntnisse aufbauen, also eine christliche Sozialisierung und ein Mindestmaß an Wissensvermittlung durch Elternhaus und Gemeinde voraussetzten. Alle drei Rahmenlehrpläne lassen den Unterrichtenden Spielraum auf die Bedürfnisse ihrer Lerngruppe zu reagieren. Mit den beiden Lehrwerken So bunt ist unser Glaube und Glaube aktuell, standen zwei Bücher zur Verfügung, die vielen Auszubildenden bereits aus den Gemeinden bekannt waren und Glauben jugendgerecht vermittelten.
Durch die Veränderungen 1990 kam auch auf die unterrichtenden Seelsorger und alle Verantwortlichen für die Ausbildung eine neue Herausforderung zu. Das Konzept der kirchlichen Ausbildung musste neu überdacht werden, zum einen, weil es auf Grund der Eigenständigkeit der Krankenpflegeschulen und der Einführung des Krankenpflegegesetzes von 1985 in den neuen Bundesländern nun andere Rahmenbedingungen für die Krankenpflegeausbildung gab, zum anderen nahmen immer mehr nicht konfessionell gebundene Schüler eine Ausbildung an einem katholischen Krankenhaus auf. Der DCV reagierte darauf und stellte 1990 einen Entwurf „Orientierung zur kirchlichen Ausbildung in der Krankenpflegeausbildung katholischer Ausbildungskrankenhäuser“ zur Diskussion. In diesem Entwurf heißt es:
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„Junge Menschen, die künftig eine Ausbildung als Krankenschwester/Pfleger in einem katholischen Ausbildungskrankenhaus anstreben, wählen damit eine bestimmte Form und bestimmte Inhalte von Ausbildung. Der Inhalt dieser Ausbildung wird aus der Verpflichtung der Ausbildungskrankenhäuser auf den kirchlichen Auftrag und die kirchlichen Aufgaben katholischer Krankenhäuser bestimmt. […] Für die Ausbildung bedeutet das: |
1990 hatten die Verantwortlichen des DCV/Zst. Berlin und der katholischen Krankenpflegeschulen bereits die feste Vorstellung, dass der Glaubenslehreunterricht beibehalten werden und weiterhin gemeinsam mit dem Fach Berufskunde/Ethik als kirchlicher Unterricht bestehen sollte. Die Verantwortlichen gingen davon aus, dass auch konfessionslose Schüler, die sich für eine Ausbildung an einem katholischen Krankenhaus entscheiden, dieses bewusst reflektieren und ihnen deshalb verbindliche Informationen angeboten werden müssen. Für beide Lehrgebiete lagen Rahmenlehrpläne vor.
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Demgegenüber stellte sich die Situation in den alten Bundesländern etwas anders dar. Wolfgang Heinemann beschreibt die Situation an konfessionellen Krankenpflegeschulen in den alten Bundesländern 1990. Zum einen stellt er fest, dass die wenigsten Auszubildenden eine Krankenpflegeschule auf Grund ihrer Konfessionalität auswählen:
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„Nur die wenigsten Schüler/innen geben an, daß für sie bei der Bewerbung die Konfessionalität eines Hauses von Bedeutung war – was in Bewerbungsgesprächen verständlicherweise verschwiegen oder verschleiert wird. Nur äußerst selten findet sich ein Auszubildender, für den religiöse Motive in der Berufswahl und –ausbildung eine bewußte Rolle spielen. Man mag diese Situation bedauern oder beklagen, aber man sollte sie realistisch wahrnehmen.“ |
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Zum anderen analysiert Heinemann den Ethik- und Religionsunterricht. Rein rechnerisch käme man bei Ethik als Teilgebiet der Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde auf
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„nicht mehr als 3-4 der vorgeschriebenen 1600 theoretischen Ausbildungsstunden. […]Für einen eigenständigen Berufsethikunterricht gibt es in der Krankenpflegeausbildung nur eine schmale Basis; Religionsunterricht oder auch nur eine Behandlung religiöser Bedürfnisse von Patienten ist überhaupt nicht vorgesehen.“1044 |
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Den Leitungen der Pflegeschulen war aber bewusst, dass ein solcher Unterricht nötig sei, deshalb integrierten sie den Ethikunterricht in das Fach Krankenpflege oder nutzten andere Themenbereiche bzw. die Verfügungsstunden für diesen Unterricht.1045 Die Themenkataloge mussten sich die einzelnen Krankenpflegeschulen selbst zusammenstellen, da keinerlei verbindliche Vorgaben bestanden. An manchen Schulen wurde auch eine bunte Vielfalt an Veranstaltungen als Ethik bezeichnet. Diese reichten „von der `Broschenverleihung´ über die `Adventsfeier´ bis zur `Gottesdienstvorbereitung´“1046.
Die katholischen Krankenpflegeschulen der neuen Bundesländer konnten sich also im Gegensatz zu den konfessionellen Schulen der alten Bundesländer auf Erfahrungen mit dem kirchlichen Unterricht und auf erprobte Lehrpläne stützen. Dennoch musste die kirchliche Ausbildung den neuen Verhältnissen angepasst werden. 1993 war ein Drittel bis die Hälfte der Schüler nicht mehr christlich geprägt,1047 die Religionslehrer der katholischen Krankenpflegeschulen kamen auf einer Arbeitstagung zu folgendem Schluss:
„Im gemeinsamen Austausch kamen die Teilnehmer überein, daß künftig nicht eine Einführung in die `kath. Glaubenswelt´ im Vordergrund stehen darf, sondern das Erschließen der Lebensvollzüge eines kath. Krankenhauses. |
Die Aufteilung der Stunden für die kirchliche Ausbildung wurde dementsprechend verändert:
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Berufskunde /Ethik: |
125 Stunden |
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Glaubenslehre: |
75 Stunden |
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Ab 1990 wollten die Verantwortlichen den interessierten konfessionslosen Schülern einen Einblick in den Glauben und das Leben der katholischen Kirche geben. Sie favorisierten kurzzeitig einen Religionsunterricht, der religiöse Bildung für alle vermitteln sollte, also einen Unterricht über Religion,1049 hier ganz besonders über den Glauben der katholischen Kirche. Das änderte sich mehr und mehr in Richtung der Befähigung der Heranwachsenden, das Proprium eines katholischen Krankenhauses mitzutragen und mitzugestalten. Der Glaubenslehreunterricht orientiert sich also jetzt wesentlich stärker an den berufsspezifischen Bedürfnissen der Auszubildenden. Damit stützen sich die Verantwortlichen in den Krankenpflegeschulen auf den Grundlagenplan für den katholischen Religionsunterricht an Berufsschulen, herausgegeben vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, und die länderspezifischen Lehrpläne. Nach dem Grundlagenplan sollen zentrale Glaubensinhalte entsprechend der Lebenssituation der Jugendlichen konkretisiert werden.
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„Der Religionsunterricht greift konkrete, für den Auszubildenden typische Lebenssituationen auf, legt Fragedimensionen offen und leitet zur Auseinandersetzung mit verschiedenen Antwortmöglichkeiten an. Didaktisch relevant sind dabei nicht nur die aktuellen Lebenssituationen, sondern auch Situationen in zukünftigen Berufs und Lebensphasen, in denen die im Religionsunterricht erworbenen Kompetenzen zum Tragen kommen.“1050 |
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Für die Krankenpflegeausbildung ist besonders zu beachten, dass die Auszubildenden wie in kaum einem anderen Ausbildungsberuf massiv und vielleicht zum ersten Mal in ihrem Leben, mit menschlichen Grenzsituationen konfrontiert werden. Daher ist es wichtig, dass der Glaubenslehre- und der Berufskunde- bzw. Ethikunterricht die gesamte Ausbildung begleiten und durchweben. Glaubenslehre und Berufskunde- bzw. Ethikunterricht werden an den katholischen Krankenpflegeschulen weiterhin als eine Einheit, als kirchliche Ausbildung, betrachtet. Die kirchliche Ausbildung soll den Schülern Orientierung und Hilfen bei der Bewältigung von Konfliktsituationen anbieten aber auch die Diskrepanz zwischen den Erwartungen der Auszubildenden und dem Erlebten in der Praxis auffangen. Die erlebten Enttäuschungen sollten gemeinsam besprochen und verarbeitet werden, beispielsweise auf einem Gemeinschaftstag, wie dem einiger katholischen Krankenpflegeschulen in Dresden. Die Schüler der drei katholischen Krankenpflegeschulen im Bistum Dresden-Meißen erhielten die Möglichkeit die Diskrepanz zwischen Erwartung und Realität, wie sie die Auszubildenden am Anfang ihres Berufslebens besonders stark empfinden, bewusst zu artikulieren.1051
In allen hier betrachteten katholischen Krankenpflegeschulen steht ein gemeinsamer Gottesdienst am Beginn der Ausbildung. Gottesdienste begleiten die Ausbildung und sind den Schülern Hilfe bei der Auseinandersetzung mit Grenzsituationen. Spirituelle und rituelle Elemente erweitern somit die Erfahrungsdimension von Religion1052 und werden als Angebot oftmals auch von nicht konfessionell gebundenen Auszubildenden angenommen.
Man kann feststellen, dass sich der Glaubenslehreunterricht in den katholischen Krankenpflegeschulen kontinuierlich von einem inhaltsorientierten Unterricht zu einem subjektorientierten Unterricht1053 entwickelt hat. Für die Kontinuität waren wiederum die zentrale Leitung durch den DCV/Zst.Berlin sowie die Rahmenlehrpläne und später der Austausch der Krankenpflegeschulen untereinander entscheidende Faktoren.
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Bis 1977 gab es das Lehrgebiet Krankenpflege nicht als theoretisches Unterrichtsfach.
In den Nachkriegsjahren wurden die Schülerinnen auf Station durch die Ordensschwestern angeleitet. Diese Anleitung vermittelte sowohl die praktischen Fähigkeiten als auch das dazugehörige theoretische Wissen. Die ersten Umstellungen der staatlichen Lehrpläne und Lehrprogramme für das Berufsbild der Krankenschwester sahen ebenfalls keinen theoretischen Unterricht in der Krankenpflege vor. Man sprach lediglich von Unterweisungen in der Praxis. Noch während der Zeit der Facharbeiterausbildung zur Krankenschwester wurde das „Lehrfach der Praxis“, also die Behandlung theoretischer Themen im berufspraktischen Unterricht, eingeführt. Damit sollten theoretische Grundlagen vermittelt werden, allerdings lag für dieses Fach kein Lehrplan vor.
An den katholischen Krankenpflegeschulen wurde bereits vor 1964 im Rahmen der kirchlichen Ausbildung Berufskunde unterrichtet, ab 1965 mit einem einheitlichen Lehrplan. In diesem Lehrgebiet war es möglich, Schwerpunkte wie: interpersonale Beziehungen in der Pflege, das Proprium eines katholischen Krankenhauses, die Anforderungen und Erwartungen an eine christliche Krankenschwester, ethische Einstellungen zum Beruf und anderes zu thematisieren. Außerdem sah der Lehrplan für die Ausbildung an katholischen Krankenpflegeschulen 200 Stunden „Praktische Krankenpflege“ innerhalb der theoretischen Ausbildung vor.
| ▼ 481 |
Mit den neuen staatlichen Lehrprogrammen, die 1977 bestätigt wurden, nahm das Lehrgebiet Krankenpflege erstmals einen festen Platz in der theoretischen Ausbildung ein (307 Stunden im Direktstudium; im Sonderfernstudium der Mitarbeiter in Ausbildung an katholischen Krankenhäusern 270 Stunden Unterricht + 200 Stunden Selbststudium + 75 Stunden Berufskunde). 1985 wurde das staatliche Lehrprogramm für das Lehrgebiet Krankenpflege modifiziert. Es umfasste jetzt nur noch 288 Stunden, was aber nicht zur Reduzierung der Inhalte führte, sondern mit der Herauslösung des Lehrgebietes Schwester und Gesellschaft zu begründen ist. In beiden Lehrprogrammen für Krankenpflege waren eine starke Praxisorientierung und eine Ausrichtung auf die ärztlichen Assistenztätigkeiten festzustellen. Für diesen Unterricht und das Selbststudium standen in der DDR zwei Lehrbücher zur Verfügung. Sowohl das Lehrbuch der Krankenpflege 1054 als auch das 1x1 der Krankenschweste r 1055 waren auf die funktionelle Pflege und die Ausführung ärztlicher Verordnungen ausgerichtet. Sie spiegelten das Verständnis der Krankenpflege als ärztliche Assistenz ebenso wie die Lehrprogramme wider. In allen katholischen Ausbildungskrankenhäusern benutzten die Unterrichtenden neben den staatlichen Lehrprogrammen und Lehrbüchern zum großen Teil auch die Krankenpflegelehrbücher von Juliane Juchli Allgemeine und s pezielle Krankenpflege . Ein Lehr - und Lernbuch (1973) bzw. später Krankenpflege. Praxis und Theorie der Gesundheitsförderung und Pflege Kranker (1983). Diese Bücher wurden den Ausbildungen in Einzelexemplaren über den DCV/Zst. Berlin zur Verfügung gestellt und erlaubten bereits in den 70er Jahren das Vermitteln eines ganzheitlichen Pflegeprozesses. Durch den geänderten Titel ab der vierten Auflage 1984 wird ein neues Selbstverständnis der Pflege, welches auch in den katholischen Krankenpflegeausbildungen vermittelt wurde, deutlich. Pflege wird nicht mehr nach dem Defizitmodell, sondern als Hilfe zur Selbsthilfe, die den Menschen mit allen Seinsebenen begreift, definiert.
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„Pflege ist in erster Linie Hilfe zur Selbsthilfe im Sinne einer Hinführung zur Bejahung der Wirklichkeit, als Annehmen, Meistern, Bewältigen und nicht unreflektiertes Angebot an Pflegediensten. Pflege richtet sich an den Gesunden und an den Kranken – ist Gesundheits-und Krankenpflege; ausgerichtet auf die Seinsmitte der menschlichen Person, sie ist Pflege, die vom ganzen Menschen geleistet wird und den ganzen Menschen meint. […] So gesehen kann der anthropologische Ansatz der Pflege beschrieben werden als ein `Menschlich-in Beziehung-Treten´.“1056 |
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Obwohl sich in den 80er Jahren die Krankenpflege in der DDR mehr und mehr ethischen Problemen zuwandte, war eine solche Sichtweise auf den Pflegeprozess wegen des marxistischen Menschenbildes, welches den Menschen nicht als Person mit einer Seinsmitte, sondern als eine von der Gesellschaft geprägte Persönlichkeit, deren Arbeitskraft wiederhergestellt werden musste, sah, nicht möglich. Entsprechende Themenbereiche, die in der staatlichen Ausbildung nicht oder mit einem zu geringen Stundenvolumen vorgesehen waren, konnten dagegen in der katholischen Ausbildung durch den kirchlichen Unterricht in der Berufskunde abgedeckt werden.
Die praktische und theoretische Ausbildung waren im staatlichen Bereich nach 1975 durch die Bildung der medizinischen Fachschulen räumlich voneinander getrennt. Die Schülerinnen waren in erster Linie Studentinnen der medizinischen Fachschulen und daher in den angegliederten Krankenhäusern insbesondere während der ersten vier Semester nur wenig integriert. Die praktische Ausbildung wurde durch Lehrbeauftragte auf den Stationen abgesichert. Prüfende waren in vielen Fällen Ärzte, was die Medizinlastigkeit und das Selbstverständnis der Pflege als Arztassistenz unterstrich.
Die räumliche Nähe von theoretischer und praktischer Ausbildung in den katholischen Krankenhäusern erlaubte es den Diplom-Medizinpädagogen, die praktische Anleitung der Mitarbeiter in Ausbildung vorwiegend selbst zu übernehmen und gestattete eine enge Zusammenarbeit mit den Lehrbeauftragten. In den katholischen Ausbildungskrankenhäusern wurde eine enge Verbindung von theoretischer, praktischer und kirchlicher Ausbildung angestrebt. Somit war es möglich, den Auszubildenden in seiner ganzen Person zu sehen und ihm gleichzeitig den Blick auch auf den Patienten als Person vor dem Hintergrund des christlichen Menschenbildes zu erschließen. Die Lehrenden in den katholischen Krankenhäusern begannen, im Gegensatz zur staatlichen Krankenpflegeausbildung, relativ zeitig, den Mitarbeitern in Ausbildung den Ganzheitlichkeitsanspruch der Pflege zu vermitteln und sie nicht nur als Arztassistenz, sondern als eigenständige Profession zu verstehen. Wichtige Grundlage dafür war auch die Weiterbildung der Ausbildenden gemeinsam mit den Pflegedienstleitungen durch den DCV/Zst. Berlin.
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Dieser Ganzheitlichkeitsanspruch der katholischen Krankenpflegeausbildung spiegelte sich beispielsweise in den Bemühungen wider, den Schülern auch das Thema Sterben als einen Teil des Lebens zu verdeutlichen und den Prozess der Sterbebegleitung als Verantwortungsbereich der Pflege wahrzunehmen. Sterbebegleitung als Inhalt der Ausbildung lag und liegt an der Schnittstelle verschiedener Unterrichtsfächer wie Krankenpflege, Berufskunde, Ethik und Glaubenslehre. Deshalb soll hier am Ende dieser Arbeit, in einem kurzen Exkurs, auf diesen Punkt eingegangen werden. Die Heranführung der Auszubildenden an das Thema Sterben kann zugleich exemplarisch für andere Themen, die sich mit menschlichen Grenzsituationen auseinandersetzen, gesehen werden.
Sterben und Tod waren in der sozialistischen Gesellschaft Tabuthemen. In den beiden oben genannten Lehrbüchern der DDR wird das Thema „Sterbender Patient“ auf wenigen Seiten abgehandelt und dabei auf die funktionelle Pflege beschränkt. Weder der sterbende Patient noch seine Angehörigen wurden aktiv in den Pflegeprozess einbezogen.
„Besuche sind so weit wie möglich einzuschränken und abzukürzen, sie können für den Sterbenden wie für den Besucher zur Qual werden. […] Alles, was über den Kranken zu besprechen ist, geschieht leise vor dem Krankenzimmer, auch wenn anzunehmen wäre, daß der Patient das Gespräch nicht aufnehmen kann.“1057 |
Literatur und Seminare zum Thema Sterbebegleitung waren während der 70er Jahre in der DDR noch eine absolute Seltenheit. Positiv herauszuheben ist die Broschüre Berufsethos am Krankenbett (1982), in der erste Forderungen nach einer menschenwürdigen Sterbebegleitung, wie sie auf dem Bucher Symposium bereits erwähnt wurden, festgehalten waren. Die Autoren dieser Broschüre referieren im Abschnitt „Psychologische Probleme der medizinischen Mitarbeiter bei der Betreuung infaust Kranker und Sterbender sowie Möglichkeiten ihrer Beherrschung“ auf die Forschungsergebnisse westlicher Autoren1058 und kommen dabei zu dem Schluss, dass „Ärzte und Schwestern derzeit nicht im ausreichendem Maße für die Betreuung Sterbender ausgebildet“1059 sind. Sie fordern unter Anderem „die Vermittlung von Kenntnissen der speziellen psychischen und sozialen Situation eines Sterbenden“, „Grundfertigkeiten in der psychischen Betreuung des Patienten, speziell in der Gesprächsführung [müssen] erlernt werden“ sowie die Befähigung der jungen Schwestern „sich bewusst mit der Problematik für das eigene Leben auseinanderzusetzen“.1060
Den Ausbildenden der katholischen Krankenpflegeschulen standen Mittel zur Verfügung, die in den staatlichen Häusern fehlten. An dieser Stelle soll auf das weitreichende Literaturangebot hingewiesen werden, das durch den DCV/Zst. Berlin beschafft wurde. Neben den Pflegelehrbüchern von Juliane Juchli wurde viel mit Elisabeth Kübler-Ross Interviews mit Sterbenden (1982) und anderen Autoren gearbeitet. Vom St. Benno Verlag lag ein kleiner Band Christliche Sterbehilfe : Beiträge zum Gespräch über Leben und Tod (Nikelski, Hartmut)1061vor. Die Diplom-Medizinpädagogen waren die ersten, die an einer Weiterbildung mit Dr. Paul Becker (Limburg, später Bingen) zum Thema Sterbebegleitung teilnahmen. Damit verfügten die Ausbildenden über Voraussetzungen, den Schülern Wissen und Einstellungen zu vermitteln, die es diesen erlaubten, den Sterbeprozess vor dem Hintergrund des christlichen Menschenbildes zu sehen und den sterbenden Patienten entsprechend zu begleiten. Die eschatologische Hoffnung, die sich aus dem christlichen Menschenbild ergibt, sollte mehr und mehr den Umgang der Pflegenden mit Sterbenden und trauernden Angehörigen prägen. Durch die christliche Grundeinstellung der meisten Mitarbeiter und die räumliche Nähe war es möglich, diese Einstellungen auch auf den Stationen zu vermitteln und die Schüler entsprechend in die Sterbebegleitung einzubeziehen. Viele Schwestern und Pfleger der katholischen Häuser legten Wert darauf, dass kein Patient einsam stirbt. Ebenso war es wichtig, dass die Auszubildenden mit ihren Erfahrungen nicht allein gelassen wurden. Sowohl Kontakte mit den Schwestern und Pflegern auf den Stationen, mit den Diplom-Medizinpädagogen in der Schule, als auch das Gemeinschaftsleben im Internat und in der Freizeit trugen dazu bei, dass die Auszubildenden traumatisierende Erlebnisse verarbeiten konnten. Somit war eine Aufarbeitung des in der sozialistischen Gesellschaft tabuisierten Themas innerhalb der christlichen Dienstgemeinschaft möglich und erleichternd.
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Auf Grund der vorab genannten Punkte, vor allem auf Grund des von den staatlichen Vorgaben abweichenden anderen Selbstverständnisses der Pflege, war es in den katholischen Ausbildungskrankenhäusern nach 1990 möglich, ohne inhaltlichen Bruch weiterzuarbeiten. Krankenpflege erhielt jetzt auch im Stundenplan einen wesentlich größeren Stundenumfang (480 Stunden). Die neue Freiheit erlaubte es den Ausbildenden, neue Methoden des Unterrichts zu erproben und Krankenpflege bewusst als eigenständige Profession zu vermitteln. So boten die verschiedenen Krankenpflegeschulen unterschiedliche Möglichkeiten, wie Einkehrtage oder Projektwochen, zur Auseinandersetzung mit dem Thema Sterbebegleitung an. Das Thema wurde im Laufe der Ausbildung mehrfach aufgenommen.
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„Schwerpunkte sind: persönliche Auseinandersetzung, gegebenenfalls Aufarbeitung, christliches Verständnis, Begleitung Sterbender, Trauerarbeit im Ansatz, technische Aufgaben, die im Zusammenhang mit Sterben und Tod zu bewältigen sind. Das 2. Ausbildungsjahr erfährt eine Vertiefung der Themen: Pflegeaspekte, Umgang mit Trauer, Begleitung vom Tod Betroffener, Hospizarbeit, Berücksichtigung von Wünschen.“1062 |
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Seit 2004 werden die oben genannten Projekte weitergeführt und die Schwerpunkte in die entsprechenden Lernfelder eingebunden. Das sind besonders Lernfeld 1: „Pflegesituationen bei Menschen aller Altersgruppen erkennen, erfassen und bewerten“ und 5: „Pflegehandeln personenbezogen ausrichten“.1063 Das Qualitätshandbuch zur Zertifizierung der konfessionellen Krankenhäuser durch die proCum Cert GmbH beschreibt die Ausbildung als „Verantwortung für die Gesellschaft“ und listet sie unter diesem Punkt auf.
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„Der Bildungsauftrag, so das Qualitätshandbuch, sieht vor, Konzepte zur Ausbildung besonders auf ihre christlichen Inhalte zu befragen: das christliche Menschenbild soll in den Ausbildungsgängen vermittelt werden, Nächstenliebe, Leben und Tod, Sinnfragen und Fragen nach Gott Gegenstand und Thema der Ausbildung sein.“ |
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Diese Fragen sollen nicht vom Pflegeprozess losgelöst betrachtet werden, sondern alle Teile der katholischen Krankenpflegeausbildung durchweben. Entsprechend dem Krankenpflegegesetz von 1985 dominierte das große Lehrgebiet Krankenpflege ab 1990 auch in der Pflegeausbildung der ostdeutschen Länder. Mit dem Krankenpflegegesetz vom 16. Juli 2003 wurde diese Tendenz weitergeführt. Lernfelder kommen dem Anspruch, dass Pflege den ganzen Menschen mit seinen vielfältigen Beziehungen sehen muss, entgegen. Allerdings werden die Auszubildenden in den allgemeinbildenden Schulen relativ schlecht auf diese Art des Lernens vorbereitet und somit muss während der Ausbildung wertvolle Zeit für die Einweisung in die notwendigen Lernmethoden verwendet werden. Durch das neue Krankenpflegegesetz wurde der Anteil der praktischen Ausbildung reduziert. Außerdem verhindern die vielen kleineren Praktika eine Kontinuität im Praxislernen. Die Verminderung der praktischen Ausbildungszeit und die vielfältigen Praktika außerhalb des Krankenhauses erschweren die Integration der Auszubildenden in die Dienstgemeinschaft des Ausbildungskrankenhauses.1065
1019 Rahmenlehrplan Lebenskunde 1986, Archiv Giering.
1020 Die Begriffe Glaubenslehreunterricht, Glaubenskundeunterricht und Religionsunterricht werden in den Protokollen der AG Krankenpflege-Ausbildung und der AG Krankenpflegeschulen als synonym verwendet.
1021 Grundordnung 1964, Archiv Krankenpflegeschule KKH Erfurt.
1022 Stoffverteilungsplan; ADCV121/20+215.10, 1946-1961
1023 Protokoll 22.6.1973, Archiv Krankenpflegeschule KKH Erfurt
1024 Protokoll, Besprechung der Religionslehrer an Krankenpflegeschulen,18.06.1973, Archiv Krankenpflegeschule KKH Erfurt.
1025 Protokoll Besprechung der Religionslehrer an Krankenpflegeschulen, 18.06.1973; Archiv Krankenpflegeschule KKH Erfurt.
1026 Vgl. Authentische Auslegung der Ausbildungsvereinbarung vom 10.07.1975.
1027 Bohn, 2004, 14.
1028 Im Lehrplan von 1976 wird von Glaubenskunde gesprochen.
1029 Vgl. Protokolle AG Krankenpflege-Ausbildung 09.03.1981 und 28.09.1983, Archiv Krankenpflegeschule KKH Erfurt.
1030 Protokoll AG Krankenpflege-Ausbildung 28.09.1983, Archiv Giering.
1031 Siehe Kapitel 7.3.1 und 7.3.2 dieser Arbeit.
1032 Vgl. Rahmenlehrplan Glaubenslehre 1988, Aktenbestand Giering.
1033 Anschreiben, Stolte, 02.03.1989, Archiv Krankenpflegeschule KKH Erfurt.
1034 Rahmenlehrplan Glaubenslehre 1988, Aktenbestand Giering.
1035 Vgl. Rahmenlehrplan Glaubenslehre 1988, Aktenbestand Giering.
1036 Vgl. Rahmenlehrplan Glaubenslehre 1988, Aktenbestand Giering.
1037 Brief Hostombe an Arnrich, 03.11.1976, Archiv Krankenpflegeschule KKH Erfurt.
1038 „Die Mitarbeiter in Ausbildung der Ausbildungskrankenhäuser außerhalb Berlins sind zum größten Teil katholisch, die des St. Hedwig-Krankenhauses Berlin zu etwa 50%.“ (Protokoll AG Krankenpflegeausbildung, 19.09.1978, Aktenbestand Willms). Ab 1990 bot auch die Krankenpflegeschule des St. Carolus-Krankenhauses, Görlitz, evangelischen Religionsunterricht an (Kliche, 16.05.2008).
1039 Diese Abweichung ergab sich aus der Differenzierung in Glaubenslehre und Berufskunde.
1040 Winter, 09.12.1981, BAEF, ROO, VI 3a.
1042 Außer Heiligenstadt befanden sich alle katholischen Krankenpflegeschulen in der Diaspora.
1043 Giering 20.06.1990, Archiv Krankenpflegeschule KKH Erfurt (Hervorhebungen im Original).
1044 Heinemann, 1990, 4.
1045 Vgl. Heinemann, 1990, 5.
1046 Heinemann 1990, 7.
1047 Information Arbeitstagung Religionslehrer, 24.06.1992, Archiv Krankenpflegeschule KKH Erfurt.
1048 Information Arbeitstagung Religionslehrer, 24.06.1992, Archiv Krankenpflegeschule KKH Erfurt.
1049 Vgl. auch Schulte/Wiedenroth-Gabler, 2003, 40.
1050 Grundlagenlehrplan, ohne Jahr, 22, Bestand Krankenpflegeschule St. Vincenz Heiligenstadt.
1051 Pressemitteilung CV Bistum Dresden Meißen, 22.10.1999, Aktenbestand Misch.
1052 Vgl. Schulte/Weidenroth-Gabler, 2003, 77.
1053 Vgl. Schulte/Weidenroth-Gabler, 2003, 100.
1054 Hausschild, 1969.
1055 Goldhahn, z. Bsp. die 7. durchgesehene Auflage 1976.
1056 Juchli, 1984,V.
1057 Goldhahn, 1976, 101 f.
1058 Aries 1976 / Sporken 1972.
1059 Hahn, 1982, 87.
1060 Hahn, 1982, 69.
1061 Es handelt sich hier um christliche Sterbebegleitung die Begriffe Sterbehilfe und Sterbebegleitung waren 1980 offensichtlich noch nicht so exakt definiert, wie es heute selbstverständlich ist.
1062 Brief Bohn, 03.12.1997; Archiv Krankenpflegeschule KKH Erfurt.
1063 KrPflAPrV, 10.11.2003.
1065 Peter, 04.11.2008.
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