Die Sachmängelhaftung im koreanischen Kaufrecht : Reformüberlegungen aus rechtsvergleichender Perspektive

Der Kaufvertrag ist heutzutage der häufigste Typ des Vertrags. Nicht selten kommt es dabei vor, dass eine dem Käufer gelieferte Sache mangelhaft ist. Die Haftung des Verkäufers für Sachmängel hat damit praktisch eine große Bedeutung. Die Sachmängelvorschriften sind aber seit dem Inkrafttreten des Koreanischen Bürgerlichen Gesetzbuches im Jahr 1960 unverändert geblieben und infolgedessen die Veränderungen der sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbe-dingungen sowie moderne bzw. internationale Rechtsentwicklungen im Bereich des Kauf-rechts gar nicht berücksichtigt. Ein Reformentwurf aus dem Jahr 2004 wurde nicht umgesetzt. Es liegt mithin auf der Hand, dass es in Südkorea erheblichen Reformbedarf gibt. Vor diesem Hintergrund setzt sich diese Arbeit zum Ziel, aus rechtsvergleichender Perspektive Reform-vorschläge für die Sachmängelhaftung im koreanischen Kaufrecht zu entwickeln.

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