Version 1.0, Februar 2019

Rechteeinräumung für das elektronische Publizieren in der Digitalen Bibliothek Thüringen

Die Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena (ThULB) als Betriebseinheit der Friedrich-Schiller-Universität Jena betreibt mit der Digitalen Bibliothek Thüringen (DBT) die gemeinsame Plattform der Thüringer Hochschulen für das Elektronische Publizieren und Langzeitarchivieren multimedialer Dokumente aus Forschung und Lehre.
Die DBT ist ein im World Wide Web frei zugängliches Repositorium und steht allen Angehörigen der Thüringer Hochschulen als Publikationsplattform zur Verfügung.

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Einräumung der urheberrechtlichen Befugnisse, die die ThULB benötigt, um die Publikation in das Repositorium aufzunehmen, zugänglich zu machen und dauerhaft zugänglich zu halten.

§ 1 Rechteübertragung

Der ThULB wird das einfache, nicht ausschließliche, räumlich und zeitlich unbegrenzte Recht eingeräumt, das Dokument mit den zugehörigen Metadaten und ggf. Abstract dauerhaft elektronisch im Volltext zu archivieren, zu pflegen sowie öffentlich auf ihren Servern zur Benutzung im Internet zugänglich zu machen und im Wege eines Print-on-Demand in Papierform oder auf anderen Speichermedien zu vervielfältigen. Dem Rechteinhaber bleibt es freigestellt, über sein Dokument auch anderweitig zu verfügen, solange damit keine Einschränkung der hier der ThULB eingeräumten Rechte verbunden ist.

§ 2 Lizenz

Für die Nutzung des Dokuments durch Dritte wird die beim Upload bzw. der Speicherung angegebene Lizenz eingeräumt.

§ 3 Rechtsinhaberschaft / Haftung

Der Uploader versichert, Urheber des Dokuments zu sein und die urheberrechtlichen Nutzungsbefugnisse bislang nicht oder lediglich in einem Umfang übertragen zu haben, der der Rechtseinräumung gemäß § 1 nicht entgegensteht. Bei Herausgeberwerken hat er die Zustimmung aller beteiligten Autoren eingeholt.
Er ist daneben verantwortlich für den Inhalt des zu veröffentlichenden Dokuments.
Er versichert ferner, dass mit der Veröffentlichung des Dokuments keine gesetzliche Vorschriften, behördliche Verfügungen oder Rechtspositionen Dritter, insbesondere Persönlichkeitsrechte, verletzt werden.
Für den Fall, dass die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung fraglich oder von dritter Seite angegriffen wird, wird er die ThULB unverzüglich informieren.

§ 4 Erschließung durch Metadaten

Die Metadaten inkl. Abstract des Dokuments werden der ThULB unter den Bedingungen der CC0 1.0 Universal ( https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/legalcode ) zur Verfügung gestellt. Die ThULB kann die gelieferten Metadaten gegebenenfalls ändern und/oder vervollständigen.

§ 5 Speicherung/Konvertierung

Die Speicherung erfolgt in dem Format, in dem das Dokument überlassen wird. Der ThULB wird das Recht eingeräumt, Kopien des überlassenen Dokuments herzustellen und das Dokument dabei in andere elektronische oder physische Formate zu konvertieren, sofern die Archivierung und/oder öffentliche Zugänglichmachung dies erfordert und die inhaltliche Integrität des Dokuments gewahrt bleibt. Die ThULB haftet nicht für bei Konvertierungen entstandene mögliche Veränderungen.

§ 6 Weitergabe der Rechte

Die ThULB ist berechtigt, das überlassene Dokument einschließlich der zugehörigen Metadaten zum Zweck der Archivierung und/oder öffentlichen Zugänglichmachung für die Aufnahme in andere nichtkommerziell betriebene Repositorien bzw. überregionale Systeme (z.B. Deutsche Nationalbibliothek, Europeana, etc.) zur Verfügung zu stellen. Deren Betreiber erlangen in diesem Fall die gleichen Befugnisse wie sie der ThULB vorliegend eingeräumt werden.

§ 7 Indexierung / Discoverysysteme

Die ThULB ist berechtigt, den Volltext des überlassenen Dokuments zu indexieren und die Indexdaten in Suchindizes für sogenannte Resource Discovery Systeme aufzunehmen und zur Nutzung anzubieten. Die ThULB ist ferner berechtigt, den Volltext des überlassenen Dokuments Herstellern (auch kommerziellen) von Indizes für Resource Discovery Systeme für die genannten Handlungen zur Verfügung zu stellen.

§ 8 Besondere Regelungen für Dissertationen/Habilitationen

Es wird versichert, dass die elektronische Version mit der ablieferungspflichtigen genehmigten Druckausgabe vollständig übereinstimmt. Sofern bei der Ablieferung der Arbeit nicht explizit anders vereinbart, wird das Recht eingeräumt, die in der Arbeit und in den Metadaten enthaltenen persönlichen Daten (ggf. Lebenslauf) öffentlich zugänglich zu machen.

§ 9 Haftung

Die ThULB wird von Ansprüchen Dritter, die aufgrund der Veröffentlichung des Dokuments erhoben werden, freigestellt. Sofern die ThULB Aufwendungen zur Abwehr oder Regulierung von Ansprüchen tätigen muss, wird der Uploader diese ersetzen. Dies gilt nicht, soweit sich aus einer sonstigen Rechtsbeziehung (z.B. Anstellungsverhältnis) etwas anderes ergibt.