Mehrere Unternehmen können auf einem Markt gemeinsam eine marktbeherrschende Stellung innehaben. Diese kollektive Marktbeherrschung kann den Anknüpfungspunkt für eine kartellrechtliche Kontrolle dieser Unternehmen bilden. Die kollektive Marktbeherrschung steht in einem Zusammenhang mit dem „Oligopolproblem“, das Juristen und Ökonomen seit langem beschäftigt. Das Oligopolproblem bezieht sich darauf, dass die oligopolistische Marktstruktur und der daraus resultierende wirtschaftliche Zwang die Oligopolmitglieder in die Lage versetzen, ein kartellähnliches wettbewerbsbeschränkendes Ergebnis zu erzielen, ohne dass eine Vereinbarung oder ein abgestimmtes Verhalten erforderlich ist (stillschweigende Kollusion). Die Märkte der digitalen Wirtschaft weisen oftmals nur schwer umkehrbaren Trend zur Konzentration auf, was insbesondere auf Netzwerkeffekte, Vorteile der Datenaggregation und Großfusionen zurückzuführen ist. Unternehmen in der digitalen Wirtschaft, insbesondere digitale Plattformen, können von positiven Netzwerkeffekten profitieren und so ihre bereits erlangte Marktmacht selbst verstärken. Infolgedessen haben sich die digitalen Märkte in vielen Fällen auf ein oder wenige große Unternehmen gekippt. Das Oligopolproblem ist also auch auf den Märkten der digitalen Wirtschaft zu erwarten. Wettbewerbsbeschränkungen durch Oligopole aufgrund hochintelligenter Algorithmen, großer Datenmengen und der Gatekeeper-Eigenschaften von Plattformen können sogar noch schädlicher werden. Die vorliegende Arbeit untersucht und analysiert die Anwendung des Wettbewerbsrechts in der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und Volksrepublik China auf die Feststellung einer kollektiven Marktbeherrschung und deren Missbrauch, insbesondere unter Berücksichtigung der Besonderheiten der digitalen Wirtschaft.