Der vorliegende Beitrag analysiert die im Energiesektor erfolgten Ministererlaubnisse vor dem Hintergrund der Betrachtung der Gemeinwohlbegründung „Energieversorgungssicherheit in Deutschland“. Anhand der vertieften Untersuchung des Falles E.ON/Ruhrgas als zuletzt ministererlaubter Fusion im Energiebereich wird dargestellt, dass die Energieversorgungssicherheit Deutschlands auch vor dem Zusammenschluss wohl nicht gefährdet war und nach der Ministererlaubnis durch die gesteigerte Abhängigkeit von russischem Erdgas eher noch gemindert wurde. Es zeigt sich die erhebliche Reformbedürftigkeit des Instrumentes Ministererlaubnis insgesamt, wofür entsprechende Überarbeitungsvorschläge – etwa im Rahmen der 12. GWB-Novelle – vorgelegt werden.