Die reiserechtliche Klausur wurde aus Anlass einiger neuer Entscheidungen des BGH im Wintersemester 2010/11 im Examensklausurenkurs der Friedrich-Schiller-Universität Jena angeboten. Gegenstand sind zum einen klassische Standardprobleme der Haftung des Reiseveranstalters (Reisevertrag als Vertrag zugunsten Dritter bei Familienangehörigen, vertragliche und deliktische Haftung des Reiseveranstalters, Abgrenzung Eigen- und Fremdleistung, Schadensersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit), zum anderen insbesondere Probleme betreffend die Wahrung der Ausschlussfrist des § 651 g BGB.
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