Für die rechtswidrige Handlung, insbesondere die Straftat, gab es im älteren deutschen Recht keine einheitliche und allgemein anerkannte Terminologie. Vielmehr gab es konkurrierende und sich ablösende Fachtermini. Der vorliegende Aufsatz gibt einen Überblick über das Wortfeld der Verbrechen in zwei der bekanntesten Rechtsbücher der Frühen Neuzeit, die zur praktischen Anwendung für Laienjuristen gedacht waren, dem Laienspiegel Ulrich Tenglers und dem Klagspiegel Conrad Heydens. Zu diesem Zweck werden die Termini für Verbrechen und Straftaten einer systematischen Auswertung unterzogen.
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