Dieser Vortrag umfasst im Wesentlichen die Eingruppierung in EG 5 bis EG 9a, in den Entgeltordnungen Bund, Kommunen und Ländern. Ergänzt wird dies durch den Vorgang der Eingruppierung selbst und brandneu, die Eingruppie-rung von IT-Kräften im Bereich des TV-L.
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