Klinische und radiologische Verlaufskontrolle bei arthroskopisch gesichertem gering-gradigem Knorpelschaden des Kniegelenkes

In der klinischen Routine lassen sich die initialen degenerativen Kniegelenkveränderungen durch Kernspintomographie, Arthroskopie und Nah-Infrarot-Spektroskopie nachweisen. Die Arthroskopie und die Kernspintomographie sind subjektiv geprägte Methoden. Durch die Nah-Infrarot-Spektroskopie lässt sich die diagnostische Sicherheit bei der Schadenklassifikation des Knorpels erhöhen, weil die Methode Möglichkeit bietet die Knorpeldestruktion bereits in einer Phase nachzuweisen in der es noch nicht zur kernspintomographisch bzw. arthroskopisch sichtbaren Knorpelschädigung gekommen ist. Für die Abschätzung von Prädiktoren für die Therapie der Knorpelschaden bzw. Arthrose neben der Charakterisierung einzelner Knorpeldefekte ist die Kenntnis über den Gesamtzustand des Gelenkes von großer Bedeutung. Dafür wurden "Gesamtorgan"- Scores entwickelt (WORMS, WOAKS, WOAKS NIRS). Die vorgelegte Studie hat gezeigt dass die Kernspintomographie schweren Knorpelschaden nachweisen kann. Die leichteren Knorpelschäden werden im Vergleich zu Arthroskopie unterbewertet. Damit erscheint die Standard-MRT für Frühdiagnostik der Arthrose begrenzt zu sein. Die Aussagekraft der Standard- MRT in Bezug auf eine mögliche Arthroseprogression ist eingeschränkt. Dies trifft in ähnlicher Weise auch für die Standard-Arthroskopie zu. Nach den vorliegenden Untersuchungen scheint es jedoch so zu sein dass die Spektroskopie ein objektives Verfahren ist welches in der Lage ist degenerativ veränderte Areale genau zu identifizieren und damit eine Aussage in Bezug auf den wirklichen Degenerationsgrad des Gelenkes zuzulassen.

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