Der arbeitsrechtliche Beschäftigungsanspruch im Berufssport

Rechtsprechung und arbeitsrechtliches Schrifttum sehen den professionellen Mannschaftssportler und hier insbesondere den Lizenzfußballspieler in einem Arbeitsverhältnis stehend an. In der Literatur findet sich oft die verallgemeinernde Aussage, die Einzelsportler seien keine Arbeitnehmer. Jedoch ist die pauschale Betrachtungsweise einer Arbeitnehmerstellung bei diesen gerade nicht möglich. Geschuldet ist dies dem Umstand, dass eine organisatorische Einbindung und weitreichende Fremdbestimmtheit, wie dies im Mannschaftssport der Fall ist, im Individualsport nicht zwingend notwendig ist. Darüber hinaus missfällt angesichts der Möglichkeit hoher Gehälter und lukrativer Werbeverträge einigen Autoren der Gedanke, die Profisportler überhaupt dem Arbeitsrecht zu unterstellen. Diese fragen sich vielmehr, ob hier nicht ein Sonderrecht gelten müsste. Die vorliegende Dissertation setzt sich mit diesen Problemen auseinander und geht darüber hinaus der Frage nach, inwieweit dem Einzelsportler wegen der Besonderheiten seines Berufsbildes ein arbeitsrechtlicher Beschäftigungsanspruch mit den bisherigen persönlichkeitsrechtlichen Begründungsansätzen zustehen kann.

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