Die öffentliche Zugänglichmachung zugunsten von Unterricht und Forschung nach § 52a UrhG

Die Dissertation befasst sich mit dem konkreten Anwendungsbereich des § 52a UrhG und betrachtet ihn auf seine Verfassungs- und Europarechtskonformität. Die durch eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe geprägte Norm war bereits vor ihrer Einführung in das Urheberrechtsgesetz im Jahr 2003 hoch umstritten. Hieran hat sich bislang auch nichts geändert. Die Promotion verfolgt unter anderem den Zweck, den Regelungsbereich des § 52a UrhG zu veranschaulichen und dadurch die praktische Arbeit mit der Vorschrift zu erleichtern.

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