Analyse der Berufskrankheit Nr. 2301 - Lärmschwerhörigkeit - der geltenden Berufskrankheitenverordnung vom 01. Januar 1997 im öffentlichen Dienst am Beispiel der Unfallkasse Thüringen in den Erfassungsjahren 1993 bis 2002

Ziel der Arbeit war die Analyse von Anzeigen auf BK 2301 im öffentlichen Dienst am Beispiel der Unfallkasse Thüringen. Spezielles Augenmerk lag auf der Lärmexpositionsanalyse, den durchgeführten Präventionsmaßnahmen, den bestehenden Gesetzen, den ärztlichen Teilen im Verwaltungsverfahren und der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit. Einige Berufsgruppen sollten genauer betrachtet werden. Alle 296 in der Unfallkasse Thüringen vorhandenen und verwertbaren Akten zur BK 2301 der Erfassungsjahre 1993 - 2002 wurden durchgearbeitet. Es sind folgende Daten unter Beachtung des Datenschutzes anonymisiert erfasst worden: die Erstanzeige, die ärztliche Anzeige, die Fragebögen der Versicherten und deren Arbeitgebern, die Expositionsanalyse des TAD, der ärztliche Zwischenbericht, das zum Bescheid führende Gutachten und der abschließende Bescheid. Ausgewertet wurde mit dem Statistikprogramm SPSS. Im öffentlichen Dienst gehören Landschaftspfleger, Land- und Forstwirte zum am stärksten gefährdeten Personenkreis. Bei ihnen ist die Akzeptanz von Gehörschützern gut. Sie sind durch die Arbeit mit Motorkettensägen und Freischneidern den mit teilweise über 105 dB(A) stärksten Lärmpegeln ausgesetzt. Im öffentlichen Dienst sind auch Orchestermusiker beschäftigt. Trotz sehr lauter Musikinstrumente (Pauke, Posaune etc.) lagen die 8-Stunden-Beurteilungsschallpegel bei den 13 Musikern nicht höher als 95 dB(A). Die Akzeptanz des Gehörschutzes war bei ihnen extrem gering. Die Lärmexposition von neun Lehrern reichte nicht aus, um eine Gehörschädigung im Sinne einer chronischen Lärmschwerhörigkeit auszulösen. Bei Lehrern konnte keine BK2301 anerkannt werden. Die Schwere der Hörminderung hat als Zeichen greifender Präventionsmaßnahmen seit Ende der 90er-Jahre abgenommen. Männer sind häufiger lärmexponiert tätig als Frauen. Forstwirte und Musiker gehören im öffentlichen Dienst zum Kreis der gefährdetsten Personen. Forstwirte tragen konsequenter Gehörschutz als Musiker.

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