Europäische Beihilfekontrolle und Public Utilities : Eine Analyse am Beispiel öffentlicher Vorleistungen für den Luftverkehr

Der Flugdiensteproduzent Ryanair steht seit einiger Zeit im Verdacht europarechtswidrige Beihilfen erhalten zu haben. Vertragliche Vereinbarungen zwischen Ryanair und verschiedenen Flughafenbetreibern waren der Ausgang für Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Gewährung öffentlicher Hilfen an Ryanair. Diese haben die Frage aufgeworfen, ob eine Vorzugsbehandlung Ryanairs bei der Nutzung öffentlicher Infrastrukturangebote besteht und folglich eine Wettbewerbsverzerrung konstatiert werden kann. Im vorliegenden Beitrag erfolgen eine Prüfung anhand der Kriterien des europäischen Wettbewerbsrechts sowie eine ökonomische Beurteilung der gegen den Zuwendungsempfänger (Ryanair) und die Zuwendungsgeber erhobenen Vorwürfe. Die Prüfung gelangt zu dem Ergebnis, dass weder aus juristischer noch aus ökonomischer Sicht der Beihilfetatbestand bzw. eine Verzerrung des Wettbewerbs auf der Hand liegt. Sollten die staatliche Zuwendungen dennoch für europarechtswidrig erklärt werden, droht dem boomenden Geschäft der Billigflieger der Wegfall einer wichtigen Finanzquelle: Die Zahlungsbereitschaft der öffentlichen Hand in Regionen ohne entwickelten Flugverkehr. Dadurch ist zumindest die weitere Entwicklung vielleicht sogar der Fortbestand des Luftverkehrs-Segment der Discount-Carrier in Frage gestellt.

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