Untersuchungen zur Angemessenheit des Verhaltens alkoholintoxikierter Patienten in der klinischen Aufnahmesituation

Unter 2235 Patienten, die in den Jahren 1995 und 1996 in die Klinik für Psychiatrie aufgenommen wurden, konnten 125 Patienten mit extrem hohen Blutalkoholwerten um 3 [Promille] gefunden werden. Nach Einteilung in 2 Gruppen mit Blutalkoholkonzentration 1,9 - 3,0 [Promille] und > 3,0 [Promille] wurden verschiedene physische und psychiatrische Merkmale miteinander verglichen. Das in der Arbeit entwickelte Maß der Angemessenheit charakterisiert das Verhalten der Patienten unter Alkohol. Da in beiden o. g. Gruppen hinsichtlich der geprüften psychiatrischen Merkmale keine signifikanten Unterschiede festgestellt werden konnten, kann die in der Rechtssprechung verwendete 3,0 [Promille]-Grenze zur alleinigen Beurteilung einer eventuell vorliegenden Schuldunfähigkeit nach §20 StGB nicht bestätigt werden.

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