Die Arbeit befaßt sich mit Problemen, die bei der Umstrukturierung von Unternehmen auftreten können. Am Beispiel des Formwechsels, derjenigen Umwandlungsart, durch die ein Unternehmen lediglich seine Rechtsform ändert, werden mögliche Mängel der Umwandlung und ihre Auswirkungen auf die Strukturänderung aufgezeigt. Im Mittelpunkt steht die Frage, inwieweit auch mangelhafte Umwandlungen mit ihrer Eintragung im entsprechenden Register Bestandskraft erlangen können und ob dieser Bestand lediglich vorläufiger oder endgültiger Natur ist. Den Ausgangspunkt bildet dabei die Rechtsprechung zu den Umwandlungen Landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften (LPG) anläßlich der euorganisation der ostdeutschen Landwirtschaft.