| Titel: | Staatliche Zahlungen an Krankenhäuser: Eine juristische und ökonomische Einschätzung nach Altmark Trans und der Entscheidung der Kommission vom 13.7.2005 | |||||||||
| Autoren: | Dr. rer. pol. Kuchinke, Björn A. [Autor] Prof. Dr. iur. Schubert, Jens M. [Autor] |
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| URL für Lesezeichen: | http://www.db-thueringen.de/servlets/DocumentServlet?id=4600 | |||||||||
| Kollektion: | Publikationen | |||||||||
| Status: | Dokument veröffentlicht | |||||||||
| Sprache: | Deutsch | |||||||||
| Dokumententyp: | Fachpublikation » Monographie | |||||||||
| Medientyp: | Text | |||||||||
| Evaluationstyp: | Für die Langzeitarchivierung vorgesehen | |||||||||
| Dewey Decimal Classification: | 300 Sozialwissenschaften » 330 Wirtschaft » 330 Wirtschaft Andere Dokumente dieser Kategorie |
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| Beschreibungen: | Durch das Urteil im Fall Altmark Trans (Öffentlicher Personennahverkehr) ist der Status Quo des europäischen Beihilfenrechts verändert worden. Zum einen hat der Europäische Gerichtshof in seiner Urteilsfindung vier Merkmale aufgestellt, die aufgrund ihrer Erfüllung im zu entscheidenden Fall den Tatbestand des Artikels 87 EG (Europarechtswidrige Beihilfen) faktisch außer Kraft setzen. Es handelt sich bei den nachvollziehbaren Finanzhilfen somit nicht um Beihilfen, sondern um Ausgleichszahlungen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im Rahmen der Daseinsvorsorge (Artt. 16 und 73, 86 EG). Zum anderen strahlt dieses Urteil auch auf andere Bereiche aus, denen eine gemeinwirtschaftliche Verpflichtung nachgesagt wird. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 13.7.2005 über Beihilfen für gemeinwirtschaftliche Dienstleistungen zu nennen, in der u. a. der Krankenhaussektor genannt wird.
In der vorliegenden Arbeit wird überprüft, ob staatlicher Zuwendungen an öffentliche Krankenhäuser nach aktueller Rechtslage ein Verstoß gegen Art. 87 Abs. 1 EG darstellen. Konkret steht hierbei die Übernahme von allgemeinen, langfristigen, strukturellen Defiziten öffentlicher Krankenhäuser durch ihre Träger (i. d. R. Kreis, Kommune oder Gemeinde) im Fokus. Die juristischen Ausführungen stehen dabei nicht isoliert, sondern werden flankiert durch eine ökonomische Analyse der Daseinsvorsorge bezogen auf den genannten Objektbereich nebst einer empirischen Untersuchung.Diskussionspapier / Technische Universität Ilmenau, Institut für Volkswirtschaftslehre ; 47 ISSN 0949-3859Übersicht: Diskussionspapiere / Technische Universität Ilmenau, Institut für Volkswirtschaftslehre |
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| Hochschule/Fachbereich: | Technische Universität Ilmenau » Fakultät für Wirtschaftswissenschaften | |||||||||
| Dokument erstellt am: | 18.10.2005 | |||||||||
| Dateien geändert am: | 18.10.2005 | |||||||||



