Netzneutralität als grundrechtliche Gewährleistungspflicht

Die grundgesetzliche Kommunikationsverfassung liefe ohne hinreichenden Schutz vor Diskriminierungen bei Datenübermittlungen ins Leere. Die Gewährleistung eines diskriminie-rungsfreien Transports von Daten und Zugangs zu Daten ist allen kommunikationsrelevanten Grundrechten immanent und als eine Bedingung dieser Grundrechte zu begreifen, ohne die die private und öffentliche Meinungsbildung unmöglich würde. Könnte der Bürger vom In-formationsfluss abgeschnitten und ausgeschlossen werden, wäre eine freie Verbreitung von Informationen und Meinungen auf Grundlage der Kommunikationsfreiheiten aus Art. 5 Abs. 1 GG nicht denkbar. Diesen Zwecken dient die Netzneutralität, wenn sie als verfassungsrechtlich begründete Verhaltensregel im Internet die diskriminierungsfreie Übermittlung von Daten im Internet sichert. Sie stellt einen Grundsatz der grundgesetzlichen Kommunikationsverfassung dar. Sie entspringt der verfassungsrechtlich zu gewährleistenden Kommunikationsordnung, ist dabei aber keine Voraussetzung eines bestimmten Grundrechts, sondern der kommunikationsrele-vanten Grundrechte insgesamt. Jedes der kommunikationsrelevanten Grundrechte erfordert bereits die Übermittlung von Kommunikationsinhalten, da ohne sie die Gewährleistung einer funktionierenden Kommunikationsverfassung keinen Bestand hätte. Deshalb ist sie als Kern des zu gewährleistenden Schutzbereichs eines jeden kommunikationsrelevanten Grundrechts zu begreifen. Die Netzneutralität entspringt den Kommunikationsfreiheiten in ihrem „Wir-kungsverbund“. Die vorliegende Arbeit zeigt, dass die diskriminierungsfreie Datenübermittlung im Inter-net das Objekt einer staatlichen Schutzpflicht des neutralen Netzes darstellt und dem Staat Handlungspflichten aufgibt. Ihr Umfang bestimmt sich nach dem Untermaßverbot: die Netz-neutralität ist einfachgesetzlich so auszugestalten, dass die Grundrechte der Zugangsanbieter in ihrem Mindestgehalt zur Wirksamkeit gelangen.

Zitieren

Zitierform:
Zitierform konnte nicht geladen werden.