Spanische Immobiliarsicherheiten in der Insolvenz

Die in Spanien im Jahr 2004 erfolgte umfassende Insolvenzrechtsreform zählt zu den wichtigsten Reformen Spaniens der letzten fünfzig Jahre. Die Arbeit untersucht die Behandlung spanischer Immobiliarsicherheiten in der Insolvenz nach dem neuen spanischen Konkursgesetz (Ley 22/2003, de 9 de julio, Concursal). Sie zeigt die Veränderungen gegenüber der alten Rechtslage auf und vergleicht die gewonnenen Erkenntnisse mit der Rechtslage in Deutschland, um Stärken und Schwächen der Neuregelung zu verdeutlichen. Im spanischen Wirtschaftsleben kommt vor allem der Immobiliarhypothek (hipoteca inmobiliaria) überragende Bedeutung zu. Unter den Immobiliarsicherheiten als dinglichen Verwertungsrechten (derechos reales de garantía) nimmt sie eine Monopolstellung ein. Die anderen Immobiliarsicherheiten, die sich im Laufe der Zeit in Spanien herausgebildet haben, spielen demgegenüber nur eine untergeordnete Rolle. Zu ihnen gehören der Eigentumsvorbehalt, der in Spanien auch an Immobilien vereinbart werden kann, der Grundstücksverkauf unter auflösender Bedingung, das Immobilienleasing, die Antichrese, unter gewissem Vorbehalt auch die Sicherungsübereignung und schließlich die Immobiliarsicherheiten des spanischen Foralrechts.

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