Qualitätswettbewerb zwischen deutschen Akutkrankenhäusern unter besonderer Berücksichtigung von DRG und Budgets

Die Rahmenbedingungen auf deutschen Krankenhausmärkten haben sich mit den neueren Gesetzesänderungen erheblich gewandelt. Insbesondere das neue fallpauschalengestützte Entgeltsystem bestimmt das Handeln der Krankenhäuser bei gleichzeitig vorgegebenen Budgets. Durch diese Maßnahmen soll nach politischem Willen ein Qualitätswettbewerb installiert werden, der ein höchstmögliches Versorgungsniveau der Patienten gewährleisten soll. In der vorliegenden Arbeit wird zum einen untersucht, ob dieses Ziel mit den gesetzten ordnungspolitischen Vorgaben erreicht wird und welches Qualitätsniveau das einzelne Krankenhaus aus ökonomischer Sicht anstreben wird. Zum anderen wird danach gefragt, ob das industrieökonomische Kriterium der qualitativen Effizienz erfüllt wird. Im Rahmen der Analyse wird zunächst ein oligopolistischer Akutkrankenhausmarkt für eine definierte, vollstationäre Behandlung als Referenzszenario modelliert. Es werden sowohl die krankenhausindividuelle als auch die gesamte Nachfrage nach definierten Krankenhausdienstleistungen in Abhängigkeit vom Parameter Qualität vorgestellt. Anschließend werden aufgrund des Modells Aussagen zum Zielerreichungsgrad hinsichtlich der genannten Kriterien gemacht. Hierbei zeigt sich, dass sich die Qualitäten der Krankenhäuser ausschließlich nach den jeweiligen Budgets richten. Weder das politische Ziel der höchstmöglichen Qualität noch das volkswirtschaftliche Ziel der qualitativen Effizienz werden unter den Vorgaben verwirklicht. Ganz im Gegenteil kommt es zu einem politisch, vom Gesetzgeber willkürlich vorgegebenen Qualitätsniveau. Krankenhäuser mit einem höheren Qualitätsniveau als dem gewollten werden durch Verluste sanktioniert. Stationäre Einrichtungen mit einem niedrigeren Niveau werden zumindest kurzfristig durch zusätzliche Gewinne belohnt, langfristig jedoch durch einen Kapazitätsabbau bestraft. Abschließend werden wirtschaftspolitische Empfehlungen gegeben, wobei insbesondere Eigenbeteiligungen sowie flexible Fallpauschalen vorgeschlagen und diskutiert werden. In diesem Zusammenhang wird sich gegen die Budgetierung nach aktuellem Muster ausgesprochen.

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