Staatliche Zahlungen an Krankenhäuser : Eine juristische und ökonomische Einschätzung nach Altmark Trans und der Entscheidung der Kommission vom 13.7.2005

Durch das Urteil im Fall Altmark Trans (Öffentlicher Personennahverkehr) ist der Status Quo des europäischen Beihilfenrechts verändert worden. Zum einen hat der Europäische Gerichtshof in seiner Urteilsfindung vier Merkmale aufgestellt, die aufgrund ihrer Erfüllung im zu entscheidenden Fall den Tatbestand des Artikels 87 EG (Europarechtswidrige Beihilfen) faktisch außer Kraft setzen. Es handelt sich bei den nachvollziehbaren Finanzhilfen somit nicht um Beihilfen, sondern um Ausgleichszahlungen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im Rahmen der Daseinsvorsorge (Artt. 16 und 73, 86 EG). Zum anderen strahlt dieses Urteil auch auf andere Bereiche aus, denen eine gemeinwirtschaftliche Verpflichtung nachgesagt wird. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 13.7.2005 über Beihilfen für gemeinwirtschaftliche Dienstleistungen zu nennen, in der u. a. der Krankenhaussektor genannt wird. In der vorliegenden Arbeit wird überprüft, ob staatlicher Zuwendungen an öffentliche Krankenhäuser nach aktueller Rechtslage ein Verstoß gegen Art. 87 Abs. 1 EG darstellen. Konkret steht hierbei die Übernahme von allgemeinen, langfristigen, strukturellen Defiziten öffentlicher Krankenhäuser durch ihre Träger (i. d. R. Kreis, Kommune oder Gemeinde) im Fokus. Die juristischen Ausführungen stehen dabei nicht isoliert, sondern werden flankiert durch eine ökonomische Analyse der Daseinsvorsorge bezogen auf den genannten Objektbereich nebst einer empirischen Untersuchung.

Zitieren

Zitierform:
Zitierform konnte nicht geladen werden.

Rechte

Nutzung und Vervielfältigung:
Alle Rechte vorbehalten