Regelungen zur Erfassung von elektronischen Dissertationen/Habilitationen und studentischen Abschlussarbeiten
Die Regelungen zur Erfassung von elektronischen Dissertationen und Habilitationen unterliegen schon aufgrund der verschiedenen
Promotionsordnungen der einzelnen Hochschulen auch unterschiedlichen Regelungen.
Der Vorgang der Einstellung dieser Dokumenttypen obliegt der Kontrolle der jeweiligen Bibliothek und
ist in deren Geschäftsgängen zum Einstellen von elektronischen Dissertationen und
Auch die Erfassung von elektronischen Abschlussarbeiten von Studenten
sind über die Prüfungsordnungen der einzelnen Hochschulen geregelt. Nähere Informationen finden Sie hier
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Friedrich-Schiller-Universität Jena
-
Universität Erfurt
- Informationen
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- TU Ilmenau




