Regelungen zur Erfassung von elektronischen Dissertationen und Habilitationen
Die Regelungen zur Erfassung von elektronischen Dissertationen und
Habilitationen unterliegen schon aufgrund der verschiedenen
Promotionsordnungen der einzelnen Hochschulen auch unterschiedlichen Regelungen.
Der Vorgang der Einstellung dieser Dokumenttypen obliegt der Kontrolle der jeweiligen Bibliothek und ist in den
jeweiligen Geschäftsgängen zum Einstellen von elektronischen Dissertationen und
Habilitationen genau beschrieben.
Angehörige der Universität Erfurt können elektronische Dissertationen/Habilitationen nach eventuell vorheriger Selbstregistrierung direkt in die Digitale Bibliothek einstellen.
Nähere Informationen zu der Abgabe in den einzelnen Universitäten erhalten Sie hier:
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Universität Erfurt
TU Ilmenau
Angehörige der Universität Erfurt können elektronische Dissertationen/Habilitationen nach eventuell vorheriger Selbstregistrierung direkt in die Digitale Bibliothek einstellen.
Nähere Informationen zu der Abgabe in den einzelnen Universitäten erhalten Sie hier:




